Urteil des Amtsgerichts:Eine Domina versetzt man besser nicht

Domina

Lack, Leder, AGB: Eine Münchner Domina verklagte einen Kunden, der nicht zum Termin erschien.

(Foto: dpa)
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt es auch bei Prostituierten.
  • Ein Kunde, der nicht zum Termin erschien, sollte sich deshalb vor Gericht verantworten. Die Frau verlangte Schadenersatz in Höhe des vereinbarten Honorars.
  • Allerdings stellte sich heraus, dass die Klägerin den Falschen beschuldigt hatte.

Von Wolfgang Görl

Auch eine Domina braucht verlässliche Kunden, so ist das nun mal in einem Dienstleistungsunternehmen. Wenn sich aber doch einer der Klienten als pflichtvergessen erweist, kann es sein, dass statt der begehrten Fessel- und Latexspiele eine ernüchternde Verhandlung im Gerichtssaal erfolgt.

So prosaisch endete auch eine Episode, die im Sommer 2017 mit einem Anruf bei einer in Trudering tätigen Domina begann. Damals begehrte ein Anrufer, der auch seinen Namen nannte und angab, aus Rumänien zu stammen, einen sofortigen Termin - nicht zuletzt, weil er fasziniert von der Website der Truderinger Lady sei. Das ließ sich machen, sicherte die Domina zu, schon eine Stunde später werde sie in ihrem Studio zur Tat schreiten.

Wie sie jetzt als Klägerin vor dem Amtsgericht angab, habe sie dabei mehrmals auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen, die auch auf ihrem Webauftritt stünden. Demnach müsse eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen, andernfalls werde Schadenersatz in Höhe des Honorars fällig.

Als der Anrufer zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erschien, nahm die Frau nochmals Kontakt mit ihm auf. Mit der Zusage, er sei schon unterwegs, spannte er die Domina weiter auf die Folter. Danach hat sie von ihm nichts mehr gehört oder gesehen. Um an ihr Ausfallhonorar zu kommen, nahm die Geschäftsfrau umfangreiche Ermittlungen auf. Unter anderem holte sie Erkundigungen beim rumänischen Konsulat ein, ebenso beim deutschen Schafzüchterverein, nachdem ihre Internetrecherchen ergeben hatten, dass der treulose Kunde womöglich mit Schafen handle.

Der Mann, den sie dann ausfindig machte, bestritt jedoch, zur fraglichen Zeit in Deutschland gewesen zu sein und gar Kontakt mit ihr aufgenommen zu haben. Beim Verhandlungstermin am Amtsgericht München stellte sich tatsächlich heraus, dass der Beklagte schon wegen seines vorgerückten Alters unmöglich der fragliche Anrufer sein kann.

Nun war es an der Domina, die Waffen zu strecken. Sie nahm ihre Klage zurück und entschuldigte sich beim fälschlich Beklagten, dem seine Ehefrau natürlich die Hölle heiß gemacht hatte. Und damit nicht genug: Die Verfahrenskosten muss die Domina auch noch tragen.

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