Urteil:Dior zum Schleuderpreis: Betrüger bekommt Bewährungsstrafe

  • Ein Paar hat Accessoires in Asien bestellt, mit Etiketten von Designermarken versehen und dann billig über das Internet verkauft.
  • Der Gewinn beläuft sich auf etwa 160 Euro.
  • Der 65-Jährige wurde nun zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Von Susi Wimmer

Ein Halstuch von Prada, eine Stola von Christian Dior, es gibt Frauenherzen, die da einfach höher schlagen. Und wenn die guten Stücke auch noch zum Schleuderpreis im Internet verkauft werden, dann kann das schon mal zu Herzrasen und Hyperventilieren führen. Etliche Frauenherzen hat ein Mann aus Germering so in Glückseligkeit versetzt. Die Damen trugen die Tücher mit Stolz - und angeblich ohne auch nur den Hauch einer Ahnung, dass sie einem Betrüger aufgesessen waren und Billigware aus Asien um ihren Hals geschlungen hatten. Der Etiketten-Schwindler wurde jetzt vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Der 65 Jahre alte Mann, ein arbeitsloser Kaufmann, hatte zusammen mit seiner Bekannten die Idee, Luxustüchlein bekannter Designer quasi direkt aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck hinaus in die Welt zu schicken. Es ist davon auszugehen, dass das Paar dazu die vermeintlichen Design-Stücke in Asien bestellte und sich via Paket auch noch Tüten, Pappschachteln und Designer-Etiketten nach Hause liefern ließ. Dort griffen die Fürstenfeldbrucker "Künstler" zu Nadel und Faden, nähten die Luxus-Label an den Billigschund, verpackten das Ganze noch recht hübsch und verkauften die "Außen-hui-innen-pfui"-Tücher über eine Internetplattform.

So erstand eine Frau über die Verkaufsplattform ein Tuch für 70 Euro, an dem ein Burberry-Etikett hing. Auch die vermeintlichen Christian-Dior-Stücke gingen weg wie warme Semmeln, teilweise zu Schleuderpreisen von 11,01 Euro oder 15,49 Euro. Dann gab es auch noch einen Gürtel von Hermès zum Preis von schlappen 26,01 Euro. Direkt reich wurden die Betrüger aber nicht. Es sei über einen Zeitraum von über 18 Monaten lediglich ein Gesamtgewinn von etwa 160 Euro erzielt worden, so wurde es im Urteil festgehalten.

Aufgeflogen waren die Betrüger, weil das Hauptzollamt München eine Postsendung angehalten hatte, die von Hongkong nach Germering ging. In dem Paket fanden sich Verpackungsmaterial, Schachteln und Stoffbänder. Auf einem Band stand 27 Mal "Hermès Paris", auf dem anderen war 24 Mal die Markenbezeichnung "Louis Vuitton" zu lesen. Wenig später wurde eine Lieferung aus Hongkong gestoppt, in dem Päckchen befand sich ein Tuch als Falsifikat der Marke Christian Dior.

"Anschließend wurde die Wohnung des Mannes in Germering durchsucht", erzählt Amtsgerichts-Sprecherin Monika Andreß, wo er gemeinsam mit seiner Bekannten wohnte. Die Polizei fand gefälschte Hermès-Tücher, Verpackungen und Einnählabel von Louis Vuitton, ein vermeintliches Playboy-Tuch, Prada-Wäscheetiketten, ein angebliches Rolex-Tuch sowie Waren und Verpackungen, auf denen zumindest Namen wie Chanel oder Ralph Lauren standen. Die Betrogenen sagten, sie hätten von dem Schwindel nichts bemerkt. Zumindest nicht bis Mitte 2013, als das Hauptzollamt die Lieferungen aus Asien stoppte.

Was folgte, waren langwierige Ermittlungen, um die Geschädigten ausfindig machen zu können. Am Ende stand der 65-Jährige wegen "siebenfacher gewerbsmäßiger Kennzeichenverletzung und Betrugs" sowie zwei Versuchen vor Gericht. Das Gesetz sieht für derartige Taten eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor. Das Gericht blieb bei dem Germeringer im unteren Bereich.

Alexandra Dellmeier, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz, sagt, dass es auf den Plattformen generell schwer sei, die Echtheit der Ware anhand der Fotos festzustellen, "denn auch die Fotos können gefälscht sein", sagt sie. Wer Zweifel an der Echtheit eines Artikels hat, sollte in das betreffende Geschäft gehen - oder sich an die Kundenbetreuung wenden - und sich dort die Echtheit oder Fälschung schriftlich bestätigen lassen. Ist man einem Betrüger aufgesessen, so könne man über die Bestellplattform oder über einen Anwalt sein Geld zurückfordern. Allerdings könne es Probleme geben, wenn der Verkäufer behauptet, selbst nichts von der Fälschung gewusst zu haben.

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