Urteil des Oberlandesgerichts:Rimowa muss Koffer an Hetzenecker liefern

Lufthansa: Elektronischer Chip statt Gepäckanhänger aus Papier

Ein Rimowa-Koffer mit elektronischem Gepäckanhänger.

(Foto: dpa-tmn)
  • Der Kofferhersteller Rimowa wollte den Fachhändler Hetzenecker nicht mehr beliefern.
  • Ihm war die Präsentation der Waren zu billig.
  • Doch das Oberlandesgericht verpflichtet Rimowa zu einem Vertrag mit dem Händler.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Beste Standorte in der Münchner Fußgängerzone, eine der teuersten Geschäftsmeilen in Deutschland - aber statt noblem Ambiente immer knallige Niedrigpreis-Etiketten in den Schaufenstern: Dieses Geschäftsmodell mit dem Ramsch-Image des alteingesessenen Münchner Lederwarenhändlers Hetzenecker trifft zwar den Nerv der Kunden, geht aber dem Edel-Koffer-Hersteller Rimowa auf die Nerven.

Warum Rimowa gegen seinen Willen liefern muss

Der will Hetzenecker, größter seiner Branche in Süddeutschland, nicht mehr beliefern. Doch nun muss er. Das Oberlandesgericht München hat Rimowa verpflichtet, einen entsprechenden Händlervertrag abzuschließen. Denn mit einer Liefer-Verweigerung würde Rimowa gegen das gesetzliche Behinderungs- und Diskriminierungsverbot verstoßen, sagt der Kartellsenat.

Geschäftsführer Hans-Herbert Döbert hatte in dem Verfahren erklärt, dass kein namhafter Fachhändler auf diese Koffer verzichten könne. Rimowa sei marktbeherrschend für exklusive Hartschalenkoffer. In erster Instanz hatte das Landgericht München I die Klage noch abgewiesen. Rimowa sei höchstens bei Alu-Koffern marktbeherrschend, die nicht zum Kernsortiment gehörten, hieß es. Der Händler könne auf andere Firmen umsteigen.

Was die Koffer so einzigartig macht

Dieses Argument hält das OLG jedoch für falsch. "Die Beklagte verfügt auf dem relevanten Markt über eine Spitzenstellung in dem Sinne, dass ihre Ware generell durch gleichartige Waren anderer Hersteller im Sortiment eines Händlers nicht ersetzbar ist", steht in dem Urteil. Rimowa-Koffer würden ein solches Ansehen genießen und so große Bedeutung erlangt haben, dass Hetzenecker "darauf angewiesen ist, gerade (auch) dieses Produkt in seinem Sortiment zu führen". Auf andere Hersteller auszuweichen, sei nicht zumutbar. Denn Kunden würden dieses Sortiment "als selbstverständlich" voraussetzen.

Das Fehlen von Rimowa-Koffern im Angebot würde nach Ansicht des Kartell-Senats "zu einem Verlust an Ansehen und zu einer gewichtigen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Händlers" führen. Zumal das Rimowa-Rillen-Design "einmalig ist, es also auf dem Markt kein vergleichbares Wettbewerbsprodukt gibt". Allerdings weist das Gericht auch darauf hin, dass Hetzenecker entsprechend der Rimowa-Wünsche am "auf Schnäppchenjäger" abzielenden Erscheinungsbild arbeiten müsse. Die Revision gegen das Urteil (Az.: U 3886/14 Kart) hat das OLG nicht zugelassen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: