Urteil:Den Freund darin bestärkt, seine Frau zu ermorden - zehn Jahre Haft

  • Im April 2016 ermordete Osman N. seine Frau, die nach islamischem Recht von ihm geschieden war und nicht zu ihm zurückkehren wollte.
  • Der Täter wurde für die Tat in einem Waldstück nahe der Messestadt Riem zu lebenslanger Haft verurteilt.
  • Nun musste sich sein Komplize vor Gericht verantworten: Abdulkafi S. hatte die Frau sogar zu dem Bus gebracht, mit dem sie nach München zu ihrem Ex-Mann fuhr.

Von Andreas Salch

Es war ein perfider Plan, den sich Osman N. ausgedacht hatte. Seine Frau Hasnaa A. hatte sich von ihm getrennt, für ihn war sie eine Ehebrecherin. Sollte sie mit den Kindern nicht zu ihm zurückkehren, müsse sie sterben, beschloss Osman N. Hasnaa A. aber wollte nicht zurück. Ende April 2016 ermordete Osman N. die Frau, mit der er vier Kinder hatte, in einem Waldstück nahe der Messestadt Riem. Mit einem Küchenmesser versetzte er ihr nicht weniger als 22 Stiche - unter anderem in den Hals, in die Brust, den Rücken und in den Bauch. Osman N. wurde für die Tat Ende Juli vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt. Doch er hatte noch einen Komplizen: Abdulkafi S.

Nach Überzeugung der Richter der 2. Strafkammer am Landgericht München I hat er sich der Beihilfe zum Mord an Hasnaa A. schuldig gemacht. Am Freitag wurde der 42-Jährige zu zehn Jahren Haft verurteilt. Damit blieb das Gericht nur knapp unter dem Antrag von Staatsanwalt Laurent Lafleur, der elf Jahre gefordert hatte.

Abdulkafi S. bestritt den Vorwurf hingegen. Im Prozess gegen seinen Freund Osman N. hatte er als Zeuge vor Gericht aussagen müssen und machte eine Falschaussage. Wenige Tage später wurde er festgenommen. Bei der Auswertung der Sprachnachrichten auf seinem Handy stellte sich heraus, dass er in den Plan seines Freundes eingeweiht war, Hasnaa A. nach München zu locken und sie zu töten, falls sie nicht zu ihrem Mann zurückkehre.

Osman N. hatte seine Frau auf der Flucht aus Syrien in der Türkei mit drei der vier Kinder sitzen lassen. Eines nahm er zu sich. Mit ihm kam er nach Deutschland und wurde in einer Flüchtlingsunterkunft untergebracht. Hasnaa A. folgte ihrem Mann wenig später. Sie kam in einer Unterkunft für Asylbewerber in Brandenburg unter. Inzwischen hatte sie sich neu verliebt. Sollte Osman N. einer Scheidung nicht zustimmen, drohte sie ihm, ihn anzuzeigen und zu sagen, er sei ein Terrorist. Daraufhin löste der 37-Jährige die Ehe nach islamischen Recht. Gleichwohl habe er Hasnaa A. weiter "als sein Eigentum betrachtet", so die Staatsanwaltschaft.

Vor dem Mord hatte Osman N. eine Vielzahl von Gesprächen mit Abdulkafi S. geführt. Der 42-Jährige, der auch mit Hasnaa A. befreundet war, bestärkte seinen Freund in seinem Vorhaben. Die ausgewerteten Sprachnachrichten seien "teilweise schon ein ordinäres Anfeuern" zu dem Mord an Hasnaa A., befand Richter Norbert Riedmann bei der Urteilsbegründung. Erst als Osman N. Hasnaa A. Fotos des Kindes, das bei ihm lebte, geschickt hatte, und behauptete, es habe bei einem Unfall ein Auge verloren, war die 30-Jährige bereit, nach München zu kommen. Abdulkafi S. brachte sie in Berlin zu einem Busbahnhof. Für Hasnaa A. war es eine Fahrt in den Tod.

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