Urteil:Bayerischer Jugendring darf Foto eines Rechtsextremen verwenden

  • Ein rechter Aktivist hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung seines Fotos in einer Broschüre des Bayerischen Jugendrings beantragt.
  • Er argumentierte, dass die Veröffentlichung des Fotos nicht der Information der Öffentlichkeit diene. Außerdem sei er kein Politiker mehr.
  • Dennoch lehnte das Oberlandesgericht, wie auch schon zuvor das Landgericht, den Erlass der Verfügung ab.

Von Stephan Handel

Der Bayerische Jugendring (BJR) darf einen rechten Aktivisten und "Schriftleiter" in einer Broschüre weiterhin im Bild zeigen. Christoph Hofer, Vorsitzender des rechtsextremen Vereins "Midgard" und einer der Verantwortlichen des Magazins Umwelt & Aktiv , hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung seines Fotos in der BJR-Broschüre "Neonazismus in Niederbayern" beantragt. Nach dem Landgericht lehnte nun auch das Oberlandesgericht (OLG) den Erlass einer solchen Verfügung ab.

Der Verein "Midgard" mit Sitz in Landshut war vor wenigen Jahren kurz ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten, weil er 2012 als rechtsextrem im bayerischen Verfassungsschutzbericht erwähnt wurde, dagegen klagte, letztlich aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verlor. "Midgard" gibt die Zeitschrift Umwelt & Aktiv heraus. Sie wird in der BJR-Broschüre als Beispiel dafür genannt, wie Rechtsextreme über vermeintlich unverfängliche Themen versuchen, ihre Ideologie zu verbreiten. Umwelt & Aktiv trägt den Untertitel "Umweltschutz - Tierschutz - Heimatschutz". Im Heftinneren aber geht es laut BJR allerdings um "ausgeprägten völkischen Nationalismus sowie Rassismus, Antisemitismus, Antiamerikanismus, einer Ablehnung von Erscheinungen der Moderne und einem Hang zum Verschwörungsdenken".

Gegen diese Beschreibungen hatte Schriftleiter Hofer offenbar nichts einzuwenden - ebenso wenig gegen die Schilderung seiner politischen Laufbahn und seiner Verbindungen mit der rechtsextremen Szene: Er war Bezirksvorsitzender der NPD Niederbayern, kandidierte für die Partei 2008 zum bayerischen Landtag und ist mit zahlreichen Neonazis eng vernetzt. Hofer wendet sich allein gegen ein Bild, das in der Broschüre den Artikel über "(R)echte Ökos aus Niederbayern" illustriert. Es zeigt ihn im Jahr 2013 auf dem Weg zum politischen Aschermittwoch der NPD. Schon in dem Artikel wird thematisiert, dass Hofer lieber im Hintergrund agiert - die Autoren vermuten, dass er als Geschäftsführer einer Werbeagentur Umsatzeinbußen befürchte, wenn seine rechtsextreme Gesinnung bekannt werde.

Das Landgericht hat den Erlass der von Hofer begehrten einstweiligen Verfügung abgelehnt - das OLG verwarf nun auch die Berufung dagegen. Hofer hatte argumentiert, die Bildveröffentlichung diene nicht der Information der Öffentlichkeit. Vielmehr sei ihr Zweck ausschließlich die öffentliche Anprangerung seiner Person. Zudem sei er auch kein Politiker mehr, die erfolglose Landtagskandidatur vor zehn Jahren mache ihn heute nicht mehr zu einer "Person der Zeitgeschichte", deren Bild ohne Zustimmung veröffentlicht werden dürfe. Außerdem sei der Bayerische Jugendring eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und könne sich als solche auch nicht auf das Medienprivileg berufen, also auf Sonderrechte für Journalisten.

Da machte das OLG aber nicht mit: Der BJR verfolge laut Satzung das Ziel, dem Wiederaufleben "militaristischer, nationalistischer, rassistischer und totalitärer Tendenzen" entgegenzuwirken. Ob Hofer noch als Politiker bezeichnet werden könne, sei zwar zweifelhaft. Aber die Tätigkeit als Herausgeber des Magazins Umwelt & Aktiv verleihe ihm eine "fortbestehende politische Bedeutung". Das OLG in der Urteilsbegründung weiter: "Es besteht ein erhebliches Interesse der Öffentlichkeit daran, über die politische Orientierung des Herausgebers einer frei verkäuflichen Zeitung unterrichtet zu werden, insbesondere wenn dieser dem extremistischen Spektrum zuzuordnen ist und die politische Ausrichtung der Zeitschrift nicht auf den ersten Blick erkennbar ist." (AZ: 18 U 2056/18)

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