Urteil am Verwaltungsgericht:Traumatischer Saunabesuch eines Polizisten

Mitten in ... Bad Gastein, dpa

Um einen Spanner zu überführen, mussten Polizisten in der Sauna ermitteln. Einer klagt seither über Gesundheitsbeschwerden. Doch die werden nicht als dienstlich bedingt anerkannt.

(Foto: dpa)

Ein Polizist will bei seiner Jagd nach einem Spanner ein "Temperaturtrauma" erlitten haben. Seinen Tinnitus führt er jedenfalls auf einen Einsatz in einer Sauna der Therme Erding zurück. Vor Gericht kommt er damit allerdings nicht durch.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Temperaturtrauma? Verwunderung auf der Richterbank der 12. Kammer im Münchner Verwaltungsgericht: Davon hatten weder die drei Berufsrichterinnen etwas gehört, noch die beiden Schöffen. Ein Polizeihauptkommissar möchte aber genau dieses Phänomen als Dienstkrankheit anerkannt haben. Deshalb hat er den Freistaat Bayern verklagt, am Dienstag wurde darüber verhandelt. Das "Temperaturtrauma" will der Beamte bei einem winterlichen Einsatz in der Sauna der Therme Erding erlitten haben - auf der Jagd nach einem Spanner.

Übelkeit, Ohrenpfeifen, Schwindelgefühl und Vergesslichkeit ließ der Polizeibeamte durch seinen Rechtsanwalt Uwe Petrunky als quälende Symptome seiner Krankheit aufzählen. Der Oberkommissar leidet seit einer Dezembernacht im Jahr 2010 darunter. Er hatte Spätdienst, als ein Anruf aus der Therme Erding einging: Unter die nackten Schwitzenden hatte sich ein Mann mit einer Minikamera gemischt.

Es war zu diesem Zeitpunkt im Münchner Umland ziemlich frostig, um minus acht Grad. Klar, dass den Schutzleuten in ihren Uniformen beim Eintritt in den Saunabereich schnell Schweißperlen auf der Stirn standen. Und sie mussten sich dort noch länger aufhalten, weil auch noch der Spind des rasch geschnappten Spanners durchsucht werden musste - es fanden sich zwei weitere Kleinkameras darin.

Als er zurück zum Streifenwagen in die eisige Nacht gekommen sei, habe ihn Übelkeit und Schwindel überkommen, berichtete der Hauptkommissar schon wenige Tage später seinem Hausarzt. Außerdem habe er seitdem dieses Pfeifen im Ohr, das nicht aufhören will. An einen Dienstunfall dachte er aber erstmals, als einige Zeit später ein Hals-Nasen-Ohrenarzt einen Tinnitus diagnostizierte, sowie Funktionsstörungen im Gleichgewichtsorgan.

Der Beamte musste sich deshalb auch vom Polizeiarzt begutachten lassen - der erkannte zwar die Innenohrschädigung, sah aber keinen Zusammenhang mit dem winterlichen Saunaeinsatz und lehnte die Anerkennung als Dienstunfall ab.

Ein Arzt für Naturheilverfahren prägte dann den nun im Gericht so umstrittenen Begriff "Temperaturtrauma". Dessen Attest veranlasste den Polizisten, eineinhalb Jahre nach dem Vorfall seine Klage gegen den Dienstherrn einzureichen. "Nirgendwo findet man diesen Begriff", stellte die Vorsitzende Richterin fest. Weder im Internet bei Wikipedia noch in medizinischen Fachbüchern wie dem Pschyrembel.

Dass der heute 52 Jahre alte Beamte in den zehn Jahren zuvor so gut wie nie krank gewesen ist, wie der Anwalt beteuerte, überzeugte das Gericht nicht: "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" müsse der klagende Polizist nachweisen können, dass die Ursache für seine Innenohrschädigung in dem Saunaeinsatz liege - das sei ihm mit dem Attest des Naturheilkundlers bisher nicht gelungen.

In der Gerichtsverhandlung am Dienstag klang auch an, dass der Beamte sich mittlerweile um eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand bemüht. Die Klage wollte sein Anwalt trotz der schlechten Aussichten nicht zurücknehmen - so verkündete das Gericht schon nach wenigen Beratungsminuten: "Die Klage wird abgewiesen."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: