Urteil am Landgericht München II:Fünf Jahre Haft für John Demjanjuk

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Der KZ-Wachmann John Demjanjuk ist wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Für das Landgericht München II ist erwiesen: Der 91-Jährige war an der Ermordung von mindestens 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibor beteiligt.

Das Landgericht München II hat den KZ-Wachmann John Demjanjuk wegen Beihilfe zum Mord zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der 91-jährige gebürtige Ukrainer im Zweiten Weltkrieg Teil des Machtapparats der Nazis war und sich bereitwillig am Massenmord an den Juden beteiligte.

Demjanjuk war 1943 im Vernichtungslager Sobibor KZ-Wächter und an 16 Massentötungen beteiligt, urteilte das Gericht nach eineinhalb Jahren Prozess. Es handelt sich um den womöglich letzten großen NS-Kriegsverbrecherprozess in Deutschland.

Mit dem Urteil bleibt das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sechs Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch. Sie sah keinen Anhaltspunkt, dass Demjanjuk tatsächlich in Sobibor war. Unmittelbar vor dem Urteilsspruch kündigte Verteidiger Ulrich Busch an, bei einer Verurteilung in die nächste Instanz zu gehen.

Demjanjuk verzichtete vor der Urteilsverkündung auf das letzte Wort. "Nein", sagte er nur auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob er ein Schlusswort sprechen wolle.

Dem inzwischen 91 Jahre alten Demjanjuk wurde vorgeworfen, im Jahr 1943 als Wachmann der Nazis bei der Ermordung von mindestens 27.900 Juden im Vernichtungslager Sobibor geholfen zu haben.

Die Aufgabe des Gerichts war es zu entscheiden, ob Demjanjuk überhaupt Wachmann in Sobibor war, ob ihm für eine Verurteilung dort eine konkrete Einzeltat nachgewiesen werden müsste - und ob Wachmänner überhaupt eine reale Chance hatten, die Teilnahme am Massenmord zu verweigern.

Der gebürtige Ukrainer hat sich während des fast eineinhalb Jahre andauernden Prozesses nicht zu den Vorwürfen geäußert. In drei schriftlichen Erklärungen hat er sich als Opfer der Deutschen bezeichnet.

Für das Urteil sind etwa ein Dutzend der mehr als 30 Nebenkläger aus den Niederlanden nach München gekommen. Sie haben in Sobibor teilweise ihre gesamte Familie verloren. Das konkrete Strafmaß war den meisten nicht wichtig. Ihnen ging es vielmehr um Wahrheit und Gerechtigkeit.

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