Prozess:24-Jähriger wegen Grapschens verurteilt

  • Seit dem 10. November 2016 müssen Grapscher mit Strafen rechnen.
  • Ein Seefelder, der zwei Mal Frauen begrapschte, wurde deshalb nun zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt.

Von Susi Wimmer

Erst ging er in München zur Kirche, dann ließ er sich volllaufen, dann grapschte er Frauen an: So verliefen zumindest zwei Sonntage eines 24-Jährigen aus Seefeld. Was viele noch nicht wissen: Seit dem 10. November 2016 erwarten ihn und alle anderen Grapscher nun Strafen.

"Bis zu dieser Gesetzesänderung war Grapschen nicht unbedingt strafbar", sagt Monika Andreß, Pressesprecherin am Amtsgericht in München. Der Seefelder zumindest weiß es nun. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Noch keine zwei Monate war der § 184i im Strafgesetzbuch alt, als der Seefelder zusammen mit einem Freund am 22. Januar mit der S-Bahn nach München fuhr, wo sie die Kirche besuchten. In der Stadt tranken sie dann anschließend gemeinsam und als ihnen auf der Landsberger Straße eine 36 Jahre alte Frau entgegenkam, grinste der junge Mann, fasste ihr in den Schritt und ging dann grinsend weiter. Die Frau erstattete Anzeige.

Eine Woche später, wieder dasselbe Procedere. Kirche, Alkohol, Heimfahrt mit der S-Bahn. Diesmal quatschte der Mann eine 18-Jährige an und grapschte ihr an den Oberschenkel. Das Mädchen wollte das Abteil verlassen, doch er stellte sein Bein waagrecht und versperrte ihr den Weg. Sie konnte flüchten, wechselte den Platz, er folgte.

Sie stand erneut auf und setzte sich um, er kam nach und klemmte ihre Beine mit den seinen ein. Sie konnte sich trotzdem losreißen. Glücklicherweise hatte die S-Bahn den Endhaltepunkt Herrsching erreicht, wo die 18-Jährige aus dem Zug rannte, zu ihrer Mutter, die sie mit dem Auto abholte.

Das Gericht wertete das erste Delikt als einen "massiven Übergriff" und verhängte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Die zweite Tat schlug mit zehn Monaten zu Buche, woraus das Gericht eine Gesamtstrafe von einem Jahr bildete. Der junge Mann habe "Einsicht und Reue gezeigt und sich von seinem Verhalten deutlich distanziert", so das Urteil. Deshalb sei die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht verwies auch auf "generalpräventive Gesichtspunkte": Der neue Paragraf solle ein klares Signal setzen, dass sexuelle Belästigung mit deutlichen Strafen belegt werde. "Damit soll auch eine abschreckende Wirkungen erzielt werden", so das Urteil.

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