Unter Mehrdeutigkeiten lassen sich zuweilen delikate Angelegenheiten vermuten. Noch dazu, wenn es um die Belegung von Doppelzimmern geht. Doch das Amtsgericht München wollte da keinerlei Deutungsspielraum aufkommen lassen: Es ging in einem Prozess vor dem Zivilgericht schlichtweg um die sachliche Frage, ob unter dem Begriff "Doppelzimmer" auch vier Personen in zwei Doppelbetten gemeint sein können. Oder doch nur zwei?
Prozess um fehlerhafte UrlaubsbuchungZu viert im "Doppelzimmer"
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Eine Frau klagt, weil sie dachte, sie habe für ihren Italienurlaub mit acht Personen vier Doppelzimmer gebucht. Stattdessen kam sich die Gruppe näher als gedacht. Das Münchner Amtsgericht hat dazu eine klare Meinung.
Von Susi Wimmer
