Urheberstreit:Strittige Wortakrobatik

Kabarettistin verklagt Online-Shop wegen T-Shirt-Aufdruck

Von Stephan Handel

Mit dem Volksmund und seinen Weisheiten ist das so eine Sache - kommen sie wirklich aus der Mitte des Volkes, ohne dass ein konkreter Verfasser festgestellt werden könnte? Oder hat ein Dichter, ein Philosoph, ein Schriftsteller unter gehörigem Einsatz von Hirnschmalz eine Sentenz geschaffen, die ob ihrer Klugheit, ihrer Griffigkeit, ihres Witzes Eingang gefunden hat in den allgemeinen Sprachgebrauch? Zum Beispiel dieser schöne bairische Satz: "Mir glangt, dass i woaß, dass i kannt, wenn i woin dad", auf Hochdeutsch: Es reicht mir zu wissen, dass ich könnte, wenn ich wollte. Ist das eine althergebrachte bayerische Lebensweisheit? Oder entstammt der Satz dem Hirnschmalz der Kabarettistin Martina Schwarzmann? Um diese Frage ist ein Rechtsstreit entbrannt, der am Dienstag vor dem Landgericht verhandelt wurde.

Schwarzmann hat 2008 ein Lied geschrieben, in dem sie zum Beispiel darüber singt, dass es ihr viel zu anstrengend ist, weit weg in Urlaub zu fahren, vielmehr: Mir glangt, dass i woaß etc. Unglücklicherweise aber gibt es in Lenggries den Online-Shop Oberland.la, dessen Besitzer Fabio Cinelli T-Shirts und anderes mit bayerischen Sprüchen bedruckt und diese verkauft. Auch den Spruch über die bayerische Genügsamkeit verarbeitete er in dieser Art. Das wiederum fand Schwarzmann nicht lustig, die auf einem ihrer Konzerte Leute mit einer so beschrifteten T-Shirt sah und über die Firma ihres Managers Cinelli daraufhin auf Unterlassung verklagte, Streitwert: 30 000 Euro.

Cinelli und sein Anwalt Urs Verweyen sagen, es könne keine Rede davon sein, dass Schwarzmann den Spruch gedichtet habe - seine Mutter habe ihm erzählt, dass sie ihrerseits den Spruch von ihrem Vater kenne, dass er also mindestens mehrere Jahrzehnte alt sein müsse, mithin eine Redewendung, Gemeingut, auf das niemand Urheberrechte geltend machen könne. Franz Erlmeier, Anwalt der Management-Firma Südpol-Music hält gleich mit Karl Valentin dagegen: Es handle sich ebenso wie beim Münchner Dadaisten um eine besondere Wortakrobatik; Erlmeier verfällt sogar in sein angeborenes niederbayerisches Idiom, um festzustellen, dass der Anwalt der Gegenseite das überhaupt nicht beurteilen könne, der kommt nämlich aus Berlin.

Zur Güte bietet Cinelli an, den Spruch doch offiziell zu lizenzieren und Schwarzmann an den Einnahmen zu beteiligen, ein Euro pro verkauftem T-Shirt wäre er bereit herzugeben. Das lehnt der Kläger aber ab: "Kein Interesse, Frau Schwarzmann möchte das nicht." So wird dem Gericht nichts anderes übrig bleiben, als nachzuforschen, woher der Spruch denn tatsächlich kommt. Fabio Cinellis Mutter ist dafür vielleicht nicht die allerbeste Zeugin - andererseits: Wie wollte man ihr beweisen, dass sie sich nicht erinnert oder falsch erinnert? So wird wohl am Ende nur die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens weiterhelfen. Das könnte schwierig werden: Einen Sprachwissenschaftler zu finden, der Experte ist in bairischen Sprichwörtern. Ende Juni wird das Gericht verkünden, wem es diese Aufgabe zutraut.

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