Die Streitsache, mit der sich das Münchner Landgericht am Donnerstag befassen musste, war keine alltägliche. Es ging um "Holla-rä-di-ri", die berühmte Jodel-Passage des "Kufsteiner Lieds".
Die Kinder des Österreichischen Komponisten Karl Ganzer hatten gegen den deutschen Musikverleger Egon Frauenberger geklagt, der sich nachträglich bei der Gema als Bearbeiter des Jodel-Teils registriert hatte und dafür ein Zwölftel der Urheberrechtsgebühren kassierte. Er beanspruchte für sich, die Klangfarbe des sogenannten Oktavjodlers gestaltet zu haben.
Das Gericht entschied nun, dass Ganzer der alleinige Urheber des "Kufsteiner Lieds" sei. Der Jodler sei schließlich von keinem Interpreten je so gesungen worden sei, wie der Kontrahent Frauenberger das festgeschrieben hatte.
Der Anwalt der Kinder zeigte sich erfreut, dass die Urheberschaft nun geklärt sei. Das Gericht entschied, dass der Eintrag bei der Gema geändert werden und alleine auf Karl Ganzer lauten müsse. In einem Prozess im Jahr 1980 hatte Musikverleger Frauenberger bestätigt, dass Ganzer der alleinige Autor des "Kufsteiner Liedes" sei. Im Jahr 2001 ließ er sich allerdings als Bearbeiter des Liedes registrieren, Ganzers Kinder erfuhren davon jedoch erst im Jahr 2005. Frauenberger hat nun die Möglichkeit, Berufung einzulegen.