Süddeutsche Zeitung

Upskirting:Petition will heimliches Unter-den-Rock-Fotografieren verbieten lassen

  • In Deutschland ist es bislang nicht gesetzlich verboten, Menschen heimlich unter den Rock oder das Kleid zu fotografieren.
  • Ida Marie Sassenberg will das mit einer Petition ändern. Mehr als 15 000 Menschen haben schon unterschrieben.
  • "Upskirting" wird in keiner Kriminalstatistik offiziell erfasst - die Dunkelziffer dürfte laut Polizei jedoch hoch sein.

Von Julia Bergmann

Mit ihrer Petition fühlen sich Ida Marie Sassenberg und ihre Mitstreiterin Hanna Seidel wie Verschwörungstheoretiker. Wie Menschen, die in die Welt hinausziehen und mit missionarischem Eifer verkünden, die Erde sei eine Scheibe. "Wenn wir von unserem Vorhaben erzählen, können es die Leute oft nicht glauben", sagt Sassenberg, 25. Die junge Frau aus München und ihre Freundin wollen mittels einer Petition erreichen, dass "Upskirting" in Deutschland gesetzlich verboten wird. "Wenn wir erzählen, dass es bei uns momentan noch legal ist, Leuten unter den Rock zu fotografieren, sind die meisten echt schockiert", sagt sie. Weil sie nicht glauben können, dass es so ein Verbot, wie Sassenberg und Seidel es fordern, noch nicht gibt.

Auf die Gesetzeslücke sind die beiden Frauen gestoßen, als die Aktivistin Gina Martin ihre Anti-Upskirting-Petition in Großbritannien eingereicht hatte. Dort war die Rechtslage bis vor kurzem ähnlich der deutschen. Anfang Januar hat das britische Parlament das von Martin geforderte Gesetz verabschiedet. Sassenberg hofft, dass das mit ihrer Petition nun auch in Deutschland passieren wird.

Dass die Fälle von Upskirting mit der steigenden Verbreitung von Smartphones zugenommen hat, kann das Polizeipräsidium München zumindest mit Zahlen nicht belegen. Schätzungsweise zwei Fälle pro Monat werden dem zuständigen Fachreferat gemeldet, offiziell erfasst wird "Upskirting" aber in keiner Kriminalstatistik. Einfach, weil es kein Straftatbestand ist. "Die Dunkelziffer ist sicherlich hoch", sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums München. Zumal viele Opfer nichts von den Aufnahmen mitbekommen. Selbst wenn, würde nicht jeder damit zur Polizei gehen. Allein schon, weil das Beweismittel, das Foto, schnell gelöscht sei.

"Mir selbst ist es glücklicherweise nie passiert", sagt Sassenberg. "Aber es muss einem nicht passiert sein, um zu erkennen, das es nicht okay ist. Bei ihrer Mitstreiterin sei das anders gewesen, sagt Sassenberg. Zweimal sei ihr unter den Rock fotografiert worden. Einmal auf einem Festival. Ein anderes Mal, mit 13, sollen sogar Lehrer auf einer Klassenfahrt solche Aufnahmen von Schülerinnen gemacht haben. Seidel habe sich den Lehrern gegenüber machtlos gefühlt, den Mann auf dem Festival aber konfrontiert. Der sei aggressiv geworden, habe sie beschimpft. Die zur Hilfe gerufene Polizei konnte ihr nicht helfen.

Auf die Petition der beiden ist mittlerweile auch die Kampagnenplattform Change.org aufmerksam geworden - seitdem geht es aufwärts. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 300 Menschen die Petition unterzeichnet. "Wir hatten über Nacht plötzlich 10 000 Unterschriften. Gerade stehen wir bei 15 800", sagt Sassenberg. Grundsätzlich muss sich der zuständige Ausschuss des Bundestags aber mit jeder ordnungsgemäß eingereichten Petition beschäftigen, egal wie viele Unterschriften gesammelt wurden.

Upskirting

Upskirting, also das heimliche Fotografieren unter den Rock anderer, ist in Deutschland aufgrund einer Gesetzeslücke bisher nicht strafbar. Wegen der fehlenden Rechtsgrundlage ist es schwierig, Täter zu belangen, erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums München. Opfer können sich vor Gericht bisher nur auf den Straftatbestand der Beleidigung (§185, StGB) oder der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs (§201a, StGB) berufen. Die Aussicht auf Erfolg sei aber auch damit gering, so die Einschätzung des Rechtsanwalts Christian Solmecke. Auf seiner Homepage hat er rechtliche Informationen dazu zusammengefasst. "Es gibt bereits mehrere Urteile, die eine Beleidigung hier abgelehnt haben", erklärt er. Solmecke nennt das Beispiel eines ehemaligen bayerischen Bürgermeisters, der heimlich mehr als 100 solcher Fotos angefertigt hatte. Das Landgericht München, an dem der Fall 2013 verhandelt wurde, sah darin keine Straftat. Die Frauen seien damit auch nicht aktiv vom Täter herabgesetzt worden. Verhängt wurde gegen den Ex-Bürgermeister im Zusammenhang mit dem Upskirting lediglich ein Bußgeld wegen "Belästigung der Allgemeinheit", einer Ordnungswidrigkeit. Ein Dritter, der die Tat beobachtet hatte, hatte sich daran gestört. Was den zwischenzeitlich eingeführten Paragraf §201a angeht, erklärt Solmecke: Dieser decke zwar das Verbot des heimlichen Fotografierens in Wohnungen oder intimen Räumen wie Toiletten und Umkleidekabinen ab. Das heißt aber auch: "Fotos auf offener Straße fallen nicht unter das strafrechtliche Verbot zu fotografieren." Lediglich die Verbreitung solcher Aufnahmen ist derzeit illegal, das bloße Anfertigen nicht. Auch Solmecke plädiert dafür, die Gesetzeslücke zu schließen. Jüngst geschehen ist das in Großbritannien, wo Tätern nun bis zu zwei Jahre Haft droht. BER

"Viele haben darüber geredet, dass etwas passieren müsste. Wir wollten jetzt einfach mal etwas machen", sagt Sassenberg. Dass möglicherweise noch ein langer Weg vor ihr liegt, bis ein Gesetz verabschiedet werden könnte, weiß sie. "Wir stellen uns darauf ein, dass es ein bis zwei Jahre dauern kann. Aber ich bin 25, ich habe Zeit", sagt Sassenberg.

Ihren Einsatz für das Upskirting-Verbot sieht Sassenberg nicht zwangsläufig nur als Kampf für mehr Frauenrechte. In Schottland etwa gelte ein solches Verbot schon seit mehreren Jahren. Betroffen waren hier auch Männer in Kilts. Trotzdem bezeichnet sich die junge Frau als Feministin. "Ich bin sehr früh mit dem Thema Feminismus in Berührung gekommen", sagt sie. Auch weil sie von zu Hause mitbekommen hat, dass Ehepartner nicht unbedingt klassischen Geschlechterrollen folgen müssen. "Meine Mutter hat Karriere gemacht und mein Vater war bei uns Kindern", sagt sie. "Nicht, weil es nicht anders ging, oder er keine Arbeit gefunden hätte." Das sei es ja, was die meisten Menschen immer gleich denken. "Sondern weil es für sie so besser gepasst hat." Deswegen kann Sassenberg auch schwer ertragen, wenn von Frauen erwartet wird, das sie qua Geschlecht ganz bestimmte Dinge tun oder mögen müssen. Shopping zum Beispiel. Oder sich in eine Opferrolle zu fügen.

Nicht jedem gefällt Sassenbergs Einstellung. In sozialen Medien hat sie schon Hasskommentare geerntet - auch für die Petition. Absurd, findet sie das. "Wir haben uns halt alle mal darauf geeinigt, dass die Würde des Menschen unantastbar ist", sagt sie. Sassenberg lässt sich davon nicht aufhalten. Auf der Hälfte der Strecke aufzuhören, kommt für sie nicht in Frage - "dafür haben unsere Omas nicht ihre BHs verbrannt".

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SZ vom 27.04.2019/baso
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