Süddeutsche Zeitung

Unterschrift ohne Brille:70-Jährige muss Fitnessstudio nicht zahlen

Weil sie ihre Brille nicht aufhatte, unterschrieb eine 70-Jährige einen teuren Fitnessstudio-Vertrag. Als ihr der Fehler daheim auffiel, weigerte sie sich zu zahlen. Zurecht, bestätigt nun das Amtsgericht München.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Für ihre Rückenschmerzen kam einer armen Münchner Rentnerin das billige Testangebot eines Fitnessstudios gerade recht. Doch ohne Brille und damit ungelesen unterschrieb sie ahnungslos einen teuren Langzeitvertrag. Weil die Frau das weder bezahlen wollte noch konnte, klagte das Studio.

Doch eine Amtsrichterin hat nun mit Augenmaß geurteilt: "Wer irrtümlich eine Erklärung unterschreibt, die einen anderen Inhalt hat als besprochen und gedacht, kann die Erklärung wirksam anfechten", sagt sie und hat die Klage abgewiesen.

70-Jährige wollte Fitnesstudio testen

Die 70-jährige Münchnerin leidet seit Jahren an Rückenproblemen. Nach einer Operation Anfang 2013 empfahlen ihr die Ärzte sanfte Übungen zur Stärkung der Muskulatur. Da sie Sozialhilfe bekommt, kann sich die Frau ein Physiostudio aber nicht leisten. Da sagte ihr der Werbeflyer eines Fitnessstudio speziell für Frauen zu: "Testen Sie uns! 2 Wochen 19,90 Euro - letzter Starttermin 28.2.13."

Schnurstracks ging sie dort hin, legte das Werbeblatt vor und erklärte, dieses Angebot nutzen zu wollen. Man legte ihr einen Vertrag hin, den sie in gutem Glauben unterschrieb. Da sie ihre Brille vergessen hatte, konnte sie den Wortlaut der Vereinbarung nämlich nicht lesen. Das sagte sie dem Studio-Angestellten auch. Ob es sich wirklich um eine Vereinbarung handele, wie sie auf dem Flyer angeboten werde, fragte sie mehrmals. Ja, versicherte der Mitarbeiter.

"Ich fühle mich getäuscht"

Tatsächlich unterschrieb die Frau aber einen Vertrag, in dem sie sich unter anderem für das 64-Wochen-Basispaket zu fast 16 Euro pro Woche plus Startpaket zu 49 Euro verpflichtete. Nachdem sie zu Hause mit Brille das Papier gelesen und den Irrtum bemerkt hatte, forderte sie die Firma dazu auf, den Vertrag rückgängig zu machen. Das Studio pochte aber auf dessen Einhaltung und verlangte insgesamt 1130 Euro.

Das Amtsgericht hat nun entschieden, dass der Vertrag von der Frau wirksam angefochten werden konnte, da sie sich über dessen Inhalt geirrt habe. Die Richterin war davon überzeugt, dass sie den Vertrag, hätte sie den tatsächlichen Inhalt gekannt, so nicht unterschrieben hätte. "Warum sollte sie - ohne das Fitnessstudio zu kennen und mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen - gleich einen Langzeitvertrag abschließen wollen, zumal teurer als das Testangebot?", fragte sie. Wo doch eine Mitgliedschaft aus finanziellen Gründen ohnehin nicht in Frage kam.

Richterin veweist auf Bundesgerichtshof

Die Richterin verwies auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 1994, dass derjenige, der einen Vertrag ungelesen unterschrieben hat, ihn anfechten kann, wenn er sich von dessen Inhalt eine bestimmte, allerdings unrichtige Vorstellung gemacht hat.

Die Richterin unterstellte dem Studio dabei aber nicht, die Kundin vorsätzlich getäuscht oder angelogen zu haben. Vielmehr dürfte, wie so oft, der Fehler auf beiden Seiten gelegen haben, sagte sie: "Wird schlecht zugehört, redet man ganz schnell aneinander vorbei." Das Urteil (Aktenzeichen 271 C 30721/13 ) ist rechtskräftig.

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Quelle:
SZ vom 31.10.2014/lime
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