Untergiesing:Böllerfreie Schutzzone für Tiere nicht möglich

Mit mehreren Anträgen, die Tiere in Hellabrunn durch Ausweisung einer böllerfreien Zone vor allzu lautem Silvestertreiben zu schützen, findet der Bezirksausschuss (BA) vorerst kein rechtliches Gehör. Wie ihm das Kreisverwaltungsreferat (KVR) mitteilt, gehört der Tierschutz nicht zu den in der maßgeblichen Verordnung zum Bundes-Sprengstoffgesetz genannten Schutzzielen, die es einer Kommune erlauben würden, eine Verbotszone auszuweisen. Ein Verbot aus Brandschutzgründen komme ebenfalls nicht in Frage, da die Zoogebäude und ihre Dächer in Beton, Stein und Ziegeln ausgeführt sind und somit nicht als besonders gefährdet gelten. Ein Schutz der Tiere als "Sachgüter" ist aus Behördensicht denkbar, allerdings müsste der Tierpark hierzu dokumentieren, dass sich Tiere durch ihren Fluchtreflex verletzen können. Das KVR verweist aber auf einen Antrag, den die SPD-Stadtratsfraktion Anfang des Jahres gestellt hatte, unter dem Eindruck der Brandkatastrophe im Affenhaus des Krefelder Zoos. Der Kreisverwaltungsausschuss berät voraussichtlich darüber am Dienstag, 29. September.

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