Süddeutsche Zeitung

Ungeziefer im Haus:Das große Krabbeln

Wenn Schaben, Wanzen oder Ratten im Haushalt auftauchen, geraten die Menschen in Angst. Oft aus gutem Grund: Ungeziefer sind nicht nur lästig, sondern übertragen manchmal auch Krankheiten. Acht Schädlinge und wie man sie wieder los wird.

Von Anne Kostrzewa

Es klingt wie der Plot eines Krimis, ist aber Realität in vielen Haushalten: Ungebetene Gäste dringen unbemerkt in Häuser und Wohnungen ein, kriechen nachts im Privatbesitz der Bewohner herum, plündern, schädigen, verletzen ihre wehrlosen Opfer. Die Hauptdarsteller: Ungeziefer. Großstädte wie München sind ein Schlaraffenland für derlei Getier - Mülltonnen, Vorratsräume, Keller und Dachböden bieten den Schädlingen Nahrungsquellen und Nistplätze.

Sind die Plagen einmal im Haus, ist es schwer, sie wieder loszuwerden. Zu unterscheiden sind Lästlinge und Schädlinge: Erstere stören durch ihre Anwesenheit, stellen aber keine direkte Bedrohung für den Menschen dar. Insekten wie Ameisen oder Fliegen gelten als Lästlinge. Schädlinge hingegen bringen Gefahren ins Haus. Hygieneschädlinge wie Mäuse oder Ratten übertragen Krankheiten, Vorratsschädlinge wie Schaben oder Mehlwürmer verunreinigen Lebensmittel. Materialschädlinge wie Teppich- oder Kugelkäfer zerstören Textilien oder Bausubstanz.

Ein Fall für den Kammerjäger

Wer Spuren von ungebetenen Gästen in seinem Haushalt entdeckt, sollte sich dafür nicht schämen. In den seltensten Fällen sind Bewohner für Ungeziefer in ihrem Haushalt selbst verantwortlich. Schädlingsbekämpfer geben Tipps gegen das Getier und wägen ab, ob ein Eingreifen nötig ist. Rund 30 Betriebe arbeiten rund um München. Die Experten rücken wie normale Handwerker aus, achten auf neutrale Fahrzeuge und ziehen die auffällige Schutzkleidung erst im Haus oder in der Wohnung an.

Wer für den Einsatz zahlt, hängt von den Umständen ab. Kosten für regelmäßige Vorsorgebehandlungen gegen Schädlingsbefall können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden. Bei akutem Schädlingsbefall muss üblicherweise der Vermieter die Kosten tragen - vorausgesetzt, der Mieter hat den Befall umgehend beim Haus- oder Wohnungsbesitzer gemeldet und hat den Befall nicht selbst zu verschulden, etwa durch einen fahrlässig unhygienischen Umgang mit den Wohnräumen ("Messie-Wohnung"). Da Einsätze der Schädlingsbekämpfer als Handwerkerleistung im Sinne einer haushaltsnahen Dienstleistung gelten, sind sie steuerlich absetzbar.

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Quelle:
SZ vom 14.08.2014/cy
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