Umstrittene Hochhaus-Werbung:Stern-Stunde für Mercedes

Nun leuchtet der Stern auf dem Hochhaus der DaimlerChrysler-Niederlassung an der Donnersbergerbrücke wieder. Die Regierung von Oberbayern hatte das Verbot gekippt - schon kurz darauf rückten die Montagearbeiter an.

Von Ekkehard Müller-Jentsch und Alfred Dürr

(SZ vom 17.12.03) — Monatelang tobte der Streit darüber, ob der Stern auf dem neuen Mercedes-Hochhaus an der Donnersbergerbrücke das Stadtbild beeinträchtigen würde.

Die Silhouette Münchens solle durch Türme, Kuppeln und Gebäude geprägt sein, nicht aber durch Werbemaßnahmen - so begründete die Stadt ihr Stern-Verbot.

Schnelle Reaktion

Gestern ging dann alles ganz schnell: Kaum hatte die Regierung von Oberbayern den Ablehnungsbescheid der Stadt aufgehoben und den Stern mit einem Durchmesser von sechs Metern genehmigt, da stand er auch schon auf dem Turm.

OB Christian Ude, der das Thema zur Chefsache gemacht hatte, reagierte empört (siehe Interview). Die Präzedenzfall-Wirkung sei verhängnisvoll, und die Vorgehensweise könne nur als skandalös gewertet werden. Die Stadt werde den Klageweg beschreiten.

Gerichtliches Debakel

Eigentlich hätte die Stadt nicht überrascht sein dürfen, dass die Aufsichtsbehörde das Stern-Verbot aufgehoben hat. Denn spätestens seit ihrem gerichtlichen Debakel mit der Gartenstadtsatzung hätte sie wissen müssen, dass örtliche Bauvorschriften nicht zum Schutz des Ortsbildes taugen.

Aus diesem Grunde hat die Regierung von Oberbayern gestern wesentliche Teile des Bebauungsplans Nr. 1815a für nichtig erklärt, mit dessen Hilfe die Stadt den Mercedes-Stern verhindern wollte. Gleiches gilt für die in diesem Zusammenhang vom Stadtrat verhängte Veränderungssperre für dieses Planungsgebiet.

Geringfügige Beeinflussung

Nach Auffassung der Regierung wird das Ortsbild im Bereich der Donnersbergerbrücke durch die 30 Meter hohe und rot-weiß lackierte Antennenanlage auf den nahe gelegenen Munich Tower "deutlich stärker beeinflusst als durch den Mercedes-Stern".

Ohnehin gebe es im Stadtgebiet bereits eine erhebliche Anzahl von Werbeanlagen auf höheren Gebäuden. Zum Beispiel das Windrad auf dem 63 Meter hohen technischen Rathaus der Stadt München an der Friedenstraße, "das - vergleichbar einer Werbeanlage - auch ein Erkennungs- und Symbolmerkmal darstellt".

In gestalterischer Hinsicht sei die Umgebung der Donnersbergerbrücke sowieso nicht sehr anspruchsvoll. "Unter Berücksichtigung der Qualität dieser Umgebung und der konkreten Ausgestaltung des beantragten Mercedes-Sterns ist dieser städtebaulich vertretbar", heißt es in dem Bescheid der Regierung. Dagegen sei nicht nachzuvollziehen, warum die Stadt das Kompromissangebot gemacht habe, dass DaimlerChrysler das Technikgeschoss auf seinem Neubau um fünf Meter erhöhen und an allen vier Seiten einen Stern anbringen solle - den sich frei drehenden Stern dagegen für "städtebaulich nicht vertretbar" halte.

"Nicht Unlust erregend"

Nach Feststellung der Aufsichtsbehörde verstößt der Stern nicht gegen das "Verunstaltungsgebot", werde in dieser Umgebung von einem Durchschnittsbetrachter also weder "als belastend noch Unlust erregend" empfunden.

Für den Anwalt Peter Gauweiler, der DaimlerChrysler vertritt, war die Entscheidung der Regierung eine logische Folge der bisherigen Ereignisse: "Die Haltung der Stadt war unbegreiflich und von Anfang an rechtlich nicht in Ordnung." OB Ude wirft dagegen der Regierung vor, sie übe mit ihrer Entscheidung für den Stern einen Anschlag auf die kommunale Selbstverwaltung aus, weil sie sich über "gültige örtliche Bauvorschriften" hinweg setze.

Stadt wird klagen

Selbstverständlich werde die Stadt den Klageweg beschreiten. Es sei von grundsätzlicher Bedeutung für das Planungs- und Bauordnungsrecht, Klarheit "jenseits von wirtschaftlicher und politischer Einflussnahme" zu schaffen.

Die CSU forderte den OB auf, nicht gegen den Bescheid der Regierung zu klagen und den Stern zu akzeptieren. Das kleinbürgerliche Possenspiel müsse ein Ende haben, so die Stadtratsmitglieder Marian Offman und Richard Quaas.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: