Türsteher-Streit vor Gericht:Weder Einlass noch Einigung

Weil ein Mann am Türsteher einer Münchner Bar scheiterte, verklagte er den Wirt. Vor dem Amtsgericht geht der Streit in die nächste Runde: Der Wirt will Zeugen präsentieren.

Im Rechtsstreit eines Münchners gegen den Wirt des Cafés am Hochhaus ist es an diesem Mittwoch vor dem Amtsgericht zu keiner Einigung gekommen. Der Kläger, ein Anwalt, der anonym bleiben möchte, fühlt sich wegen seines Geschlechts diskriminiert, weil ihn ein Türsteher der Kneipe im Juli 2009 mit der Begründung abgewiesen habe, es seien bereits zu viele Männer anwesend. "Er hat damit gegen ein Gebot verstoßen, das bei uns im Grundgesetz verankert ist, nämlich das der Gleichbehandlung von Mann und Frau", begründete der Anwalt seine Klage.

Der beklagte Wirt, Michael Dietzel, hält dagegen, er müsse als Gastronom auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen achten, da das Risiko für aggressives Verhalten steige, wenn sich zu viele Männer in einem Lokal befinden. "Es musste ein Ausgleich geschaffen werden, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu halten und sexuelle Belästigung von Frauen zu vermeiden", sagte seine Anwältin in der Verhandlung.

Eine Einigung kam nicht zustande, da Dietzel sich zwar bereit erklärte, eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten, "um das Verfahren abzukürzen", eine Zahlung an den Kläger aber ablehnte. Der klagende Anwalt fordert aber eine Summe von mindestens 1500 Euro. Es geht ihm um eine Entschädigung "für den immateriellen Schaden, der durch Diskriminierung entsteht". Zudem fordert er, die Bevorzugung von Frauen beim Einlass in Zukunft zu unterlassen.

Die Anwältin des Wirtes beantragte Klageabweisung. "Wenn es der persönlichen Sicherheit von Frauen dient, dann darf man auch einen Unterschied in der Behandlung von Männern und Frauen machen", sagte sie im Anschluss an die Verhandlung. Bei einem Fortsetzungstermin sollen Zeugen gehört werden, die bestätigen können, dass sich am fraglichen Abend mehr Männer als Frauen im Café am Hochhaus befanden. Ein Termin für die Anhörung der Zeugen steht noch nicht fest..

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