Süddeutsche Zeitung

Trunkenheitsfahrt:Mit 1,4 Promille am Steuer: Stefan Effenberg akzeptiert Strafbefehl

Der Trainer des Fußball-Zweitligisten Paderborn war nach einem Wiesn-Besuch erwischt worden. Er erspart sich einen Auftritt vor Gericht.

Der Fußballtrainer und Ex-Profi Stefan Effenberg hat seinen Einspruch gegen den Strafbefehl gegen ihn zurückgenommen. Damit muss er sich wegen einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss doch nicht vor Gericht verantworten. Das bestätigte eine Sprecherin des Münchner Amtsgerichts.

Der frühere Bayern-Spieler und jetzige Coach des SC Paderborn war während des Oktoberfestes 2015 betrunken am Steuer erwischt worden. Die Polizei stellte 1,4 Promille bei dem 47-Jährigen fest.

Nach einem Wiesn-Besuch kontrollierte die Polizei Effenberg gegen 2:30 Uhr in seinem Jaguar auf der Ungererstraße. Die Beamten bemerkten einen deutlichen Alkoholgeruch im Wagen.

Ab einem Wert von 1,1 Promille handelt es sich bei Alkohol am Steuer in jedem Fall um eine Straftat - auch, wenn der Betrunkene korrekt fährt. Gerüchten zufolge soll Effenberg den Beamten gegenüber ausfällig geworden sein, eine Anzeige gab es deswegen jedoch nicht.

Der Termin für die Gerichtsverhandlung wäre am 1. April gewesen. Zur Verhandlung wäre es gekommen, weil Effenberg gegen einen Strafbefehl der Justiz Einspruch eingelegt hatte. Warum er diesen Einspruch nun zurücknahm, konnte eine Sprecherin des Amtsgerichts nicht sagen, ebensowenig äußerte sie sich zum Inhalt des Strafbefehls.

Effenberg hatte im September um Entschuldigung für seine Fahrt gebeten: "Ich habe einen Riesenfehler gemacht, da gibt es gar nichts zu diskutieren", sagte der 47-Jährige damals. "Es ist generell eine riesige Dummheit, Auto zu fahren, wenn man etwas getrunken hat. Ich kann dafür nur um Entschuldigung bitten."

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SZ.de/ebri
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