MordprozessTrumps Somalia-Tirade: Münchner Richter zeigt in Verhandlung Verständnis für Aussage

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Rafal P. ist der Angeklagte im Prozess um einen mutmaßlichen Mord im Alten Botanischen Garten, doch nun sorgte der Vorsitzende Richter mit seinen Aussagen dafür, dass die Verteidiger einen Befangenheitsantrag stellten.
Rafal P. ist der Angeklagte im Prozess um einen mutmaßlichen Mord im Alten Botanischen Garten, doch nun sorgte der Vorsitzende Richter mit seinen Aussagen dafür, dass die Verteidiger einen Befangenheitsantrag stellten. (Foto: Britta Schultejans/dpa)
  • Ein Münchner Richter äußerte in einem Mordprozess Verständnis für Trumps Aussagen über Somalia und dessen Bürger.
  • Die Verteidiger stellten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter wegen dessen angeblich rassistischer Äußerung.
  • Der Richter entschuldigte sich am Donnerstag für seine Aussage und bedauerte diese ausdrücklich.
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Der US-Präsident hatte das Land beleidigt. Im Prozess um den mutmaßlichen Mord im Alten Botanischen Garten verliert der Vorsitzende Richter nun die Fassung bei der Befragung eines somalischen Zeugens.

Von Andreas Salch

Selbst die amerikanische Presse hat die jüngsten verbalen Ausfälle von Donald Trump gegenüber Menschen aus Somalia am Dienstag dieser Woche als ungewöhnlich ausfallend gewertet. Am Ende einer Kabinettssitzung in Washington hatte der US-Präsident das ostafrikanische Land als „miserabel“ und dessen Bürgerinnen und Bürger als „Müll“ bezeichnet. Markus Koppenleitner, Vorsitzender Richter am Landgericht München I, soll nun erklärt haben, er könne Trumps Aussage „nachvollziehen“, behauptet der Münchner Strafverteidiger Adam Ahmed.

Ahmed vertritt derzeit mit seinem Kollegen, Ömer Sahinci, den wegen eines mutmaßlichen Mordes im Alten Botanischen Garten vor der 19. Strafkammer am Landgericht München I angeklagten polnischen Staatsbürger Rafal P. Ahmed hat wegen der angeblichen Äußerung Koppenleitners im Auftrag seines Mandanten einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden und seine beiden Kolleginnen gestellt, der der SZ vorliegt.

In der Verhandlung am Mittwoch dieser Woche habe Koppenleitner nach Ahmeds Darstellung bei der Vernehmung eines somalischen Zeugen und im Beisein eines somalischen Dolmetschers gesagt: „Ich kann die Aussage von Trump langsam echt nachvollziehen.“ Weder er und sein Kollege Sahinci noch der angeklagte Rafal P. hätten zunächst gewusst, worauf der Richter anspielt, erklärt Ahmed in dem Befangenheitsantrag. Denn Trumps Tirade sei ihnen zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt gewesen.

Wenn ein deutscher Strafrichter in einer öffentlichen Hauptverhandlung erklärt, er könne Trumps Aussage „nachvollziehen“, so die Verteidiger, entstehe „bei jedem verständigen Angeklagten zwangsläufig der Eindruck“, der Vorsitzende und seine Kolleginnen, teilten „jedenfalls in Ansätzen“ die „herabwürdigenden Zuschreibungen“ des US-Präsidenten gegenüber Menschen ausländischer Herkunft. Damit mache sich das Gericht „die rassistische Äußerung von Trump (…) ausdrücklich zu eigen“. Dies, so Ahmed, sei „inakzeptabel“. Ein ausländischer Angeklagter müsse es nicht hinnehmen, dass ein Vorsitzender, eine rassistische Äußerung gegenüber Migranten gutheißt. Über den Befangenheitsantrag muss eine andere Strafkammer am Landgericht München I noch entscheiden.

Der Leiter der Pressestelle am Oberlandesgericht, Richter Laurent Lafleur, hat unter anderem auf Anfrage der SZ inzwischen zu dem Vorfall mit einem Schreiben Stellung genommen. Darin verweist er darauf, dass Richter Markus Koppenleitner ihm auf Nachfrage mitgeteilt habe, dass er, Koppenleitner, „seinen Unmut über die aus seiner Sicht nicht nachvollziehbaren Angaben des Zeugen und die Schwierigkeiten bei der Übersetzung“ zum Ausdruck gebracht habe.

Nach Angaben Koppenleitners habe der somalische Zeuge mehrmals eine kurze Frage nicht beantwortet. Daraufhin, habe er, so der Vorsitzende, „nach seiner Erinnerung sinngemäß“ gesagt: „Mein Gott, wenn ich mir das anhöre, kann ich manchmal schon Äußerungen von Herrn Trump verstehen, wenn sich dieser zu kulturellen Unterschieden und Schwierigkeiten deswegen äußert.“

In der Verhandlung am Donnerstag dieser Woche, so Lafleur, habe Koppenleitner sein Bedauern über seine Äußerung vom Mittwoch ausgedrückt und erklärt, dass ihm die Aussage leidtue. Der Prozess gegen Rafal P. wird kommenden Montag fortgesetzt.

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