Süddeutsche Zeitung

Urteil:Kleines Mädchen mit Faust geschlagen - Freispruch wegen Schuldunfähigkeit

Ohne Grund hatte er in einer Münchner Tram mit der Faust ein kleines Mädchen geschlagen: Wegen einer psychischen Krankheit hat das Landgericht München I den Mann aber freigesprochen. Der Angeklagte leide seit Jahren an einer paranoiden Schizophrenie und sei zum Tatzeitpunkt im September 2017 schuldunfähig gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung am Dienstag. Das Gericht setzte die Unterbringung in eine Psychiatrie zur Bewährung aus. Der Verurteilte nahm das Urteil an, auch die Staatsanwaltschaft wollte keine Rechtsmittel einlegen.

Zum Prozessauftakt Ende Februar hatte der damals 47-Jährige erklärt, er habe den Rucksack einer Frau aus seinem Gesichtsfeld schieben wollen und habe dabei aus Versehen das damals 21 Monate alte Kind berührt. Vor der Fahrt habe er mehrere Flaschen Bier getrunken.

Eine Überwachungskamera hatten den Vorfall in der Straßenbahn aufgezeichnet. Der Angeklagte war auf der Aufnahme nicht zu sehen, er saß im toten Winkel. Der Staatsanwalt warf dem Mann vor, im September 2017 das Mädchen ohne erkennbaren Grund in den Nacken geschlagen zu haben und sprach von Körperverletzung.

Es stehe fest, dass das Kind durch den Schlag verletzt wurde, sagte die Richterin in ihrem Urteil. Ohne medizinische Behandlung könne der Mann aus München eine Gefährdung für die Allgemeinheit darstellen. Neben einer ambulanten psychiatrischen Behandlung ordnete das Gericht ein Alkoholverbot für den Verurteilten an.

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