Süddeutsche Zeitung

Entscheidung in Karlsruhe:Totschlagsurteil ohne Leichen - BGH verwirft Revisionen

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Ihre sterblichen Überreste wurden nie gefunden - trotzdem kam das Landgericht München zu dem Schluss, dass Roman H. seine Ehefrau und seine Stieftochter in Ramersdorf getötet hat. Das Urteil wegen Totschlags hat auch vor dem Bundesgerichtshof Bestand.

Von Susi Wimmer

Das Urteil gegen Roman H. wegen zweifachen Totschlags bleibt bestehen: Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe hat am Mittwoch die Revisionen des Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers gegen das Urteil des Landgerichts München I verworfen. Der 47-Jährige war im Februar 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, weil die Kammer davon ausging, dass er seine Ehefrau und seine Stieftochter in Ramersdorf getötet hatte. Die beiden Frauen waren am 13. Juli 2019 verschwunden, ihre Leichen wurden nie gefunden. Die Staatsanwaltschaft hatte mit der Revision eine Verurteilung wegen Mordes angestrebt, der Angeklagte selbst hatte einen Freispruch gefordert.

Der Fall hatte über München hinaus für Aufsehen gesorgt: Im Juli 2019 verschwanden die 41-jährige Maria G. und ihre 16 Jahre alte Tochter Tatiana spurlos. Roman H. sagte damals der Polizei, er habe sich mittags kurz hingelegt, die Frauen seien zum Shoppen ins Einkaufszentrum Pep in Neuperlach gegangen - und seitdem nicht mehr wieder gekommen. Die Polizei fahndete mit Plakaten nach den Vermissten, ohne Erfolg. Dafür geriet Roman H. in Verdacht. Die Polizei entdeckte bei einer Absuche im Truderinger Forst blutverschmierte Teppiche im Unterholz, in der gemeinsamen Wohnung des Paares an der Ottobrunner Straße fanden sich Blutspritzer im Gang sowie im Wohnzimmer.

24 Verhandlungstage lang befasste sich die zweite Strafkammer am Landgericht München I mit den gesammelten Indizien. Im Prozess erzählte Roman H. plötzlich eine andere Version des Tages: Die beiden Frauen hätten sich in der Wohnung massiv gestritten, beide hätten anschließend geblutet. Dann hätten sie sich gegenseitig die Haare gemacht und seien zu Fuß ins PEP gegangen. Vier Kilometer weit, bei Regen. "Wir sind überzeugt, dass er beide getötet hat", sagte am Ende des Prozesses der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann.

Staatsanwalt Daniel Meindl hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Er ging davon aus, dass Roman H. seine Frau im Streit erschlagen hatte. Als anschließend seine Stieftochter mittags nach Hause gekommen sei, habe er auch sie getötet, um die erste Tat zu verdecken. Der Staatsanwalt sah darin ein Mordmerkmal. Doch die Kammer verurteilte H. lediglich wegen Totschlags in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten. Die Begründung: Das Handy von Roman H. sei einen Tag vor der Tat im Truderinger Wald eingeloggt gewesen. Es sei möglich, dass H. die Taten geplant und nach einem Versteck für die Leichen gesucht habe, so die Kammer. Und wenn es diese Planung für eine Tötung der beiden Frauen gab, könne man nicht von einem Mord mit Verdeckungsabsicht ausgehen. Dem folgte nun auch der Senat des BGH.

Antje Brandes, die den leiblichen Vater der 16-Jährigen in der Nebenklage vertrat, kann das Urteil nicht nachvollziehen. "Eine vorherige Planung der Tat schließt einen Verdeckungsmord nicht aus", meint sie. Zudem könnte das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht auch mit anderen Beweggründen zusammenfallen. "Wenn die Taten so geplant waren, hätte auch das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe greifen können", sagt Brandes. Sie war selbst am Dienstag in Karlsruhe zur Verhandlung vor dem BGH und erzählt, dass die Richter zum Teil mit geschlossenen Augen in den Sesseln gelegen seien, als alle Seiten ihre Argumente vorgetragen hätten. Sie sei enttäuscht darüber, dass "die höchsten Entscheidungsträger sichtbar kein Interesse hatten".

Der Senat verwarf auch die Revision des Angeklagten. Das Landgericht habe sich nach umfangreicher Beweisaufnahme rechtsfehlerfrei unter Berücksichtigung des Spurenbildes mit den zahlreichen an den Tatörtlichkeiten im Flur und Wohnzimmer der Wohnung gefundenen Blutspuren, den Angaben von Zeugen sowie den aufgefundenen blutverschmierten Teppichen jeweils von einem Tötungsgeschehen und von einer Täterschaft des Angeklagten überzeugt, so heißt es in einer Presseerklärung. Raffael Fach, der den Angeklagten H. vertritt, sagte, er werde das Urteil nicht kommentieren, ehe er mit seinem Mandanten gesprochen habe.

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