Tödlicher Unfall:Kritik an Vollrausch-Urteil
SZ-Leser befürchten falsche Signalwirkung durch relativ milde Geldstrafe und hätten sich andere Maßnahmen gewünscht
"Ein Leben und 5000 Euro" vom 2./3. November:
Abstruse Gesetzeslage
Das Urteil (oder das betreffende Gesetz) erinnert in seiner Abstrusität an den Eltern-Doppelmörder, der um ein mildes Urteil bittet, da er nun ja Vollwaise sei. Eine Fahrt im Vollrausch mit der Folge eines tödlichen Unfalls ist in jedem Fall "fahrlässige Tötung". Denn diese wird beim Trinkbeginn billigend in Kauf genommen. Zukünftig brauchen sich Attentäter oder Massenmörder nur im Vorhinein betrinken, um so gut wie straffrei auszugehen. Prof. Christian Bruhn, München
Möglichkeit nicht ausgeschöpft
Das Urteil erschließt sich auch nach Ihrer ausführlichen Berichterstattung nicht und bedient das Klischee: Ich besauf mich vor einer Straftat, dann kann mir nichts passieren. Dem ist nicht so. Ab 1,1 Promille gilt eine Trunkenheitsfahrt per se als Straftat. Außerdem ist, laut Ihrem Bericht, bei dem Täter eine Alkoholabhängigkeit bekannt. Dies ist eine schwere seelische Erkrankung, deshalb hätte der Richter den Täter nach § 64 StGb in die forensische Abteilung einer psychiatrischen Klinik zur Therapie einweisen können. Dr. med. Thomas Lukowski, München