Süddeutsche Zeitung

Todesfall Dominik Brunner:Auslöser der Gewaltspirale

Christoph T. fing zu pöbeln an, seine Freunde haben wenig später Dominik Brunner am S-Bahnhof Solln erschlagen. Ab 13. April steht T. nun vor Gericht.

Stephan Handel

Er war schon lange weg, als die Bluttat geschah - dennoch soll Christoph T.s Verhalten die Spirale der Gewalt erst ausgelöst haben, an deren Ende Dominik Brunner tot war, erschlagen auf dem S-Bahnhof von Solln am 12. September 2009. Der Prozess gegen Christoph T. beginnt am 13. April vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts.

Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung, versuchte räuberische Erpressung, Beleidigung, öffentlicher Aufforderung zu Straftaten und unerlaubten Drogenbesitz.

Christoph T. soll der Wortführer gewesen sein

T., zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt, hat am Tattag, so hat er es ausgesagt, acht bis neun Bier und eine halbe Flasche Wodka getrunken. Dann soll er mit seinen beiden Freunden Markus Sch. und Sebastian L. - den späteren Tätern von Solln - am S-Bahnhof Donnersbergerbrücke von vier Schülern Geld gefordert haben und dabei der Wortführer gewesen sein.

Auch zugeschlagen soll er haben - mit der Faust in den Rücken eines der Opfer, gegen die Schläfe und den Oberkörper des anderen. Dann jedoch stieg er in eine S-Bahn nach Planegg, während die beiden anderen Richtung Solln fuhren.

Dort kam es erneut zu einer Auseinandersetzung mit den Schülern, Dominik Brunner wollte ihnen helfen, wurde von Markus Sch. und Sebastian L. angegriffen und mit zahlreichen Schlägen und Tritten so schwer verletzt, dass er am Bahnsteig starb. Die Tat erregte bundesweit Aufsehen. Brunner bekam posthum das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Christoph T. war nach der Tat festgenommen worden und saß in Untersuchungshaft, bis er vor zwei Wochen entlassen wurde. Der Grund dafür war, dass ein Therapieplatz frei geworden war, wo an seinen Drogen- und Alkoholproblemen gearbeitet werden soll.

Entschuldigungsbriefe verschickt

Die Einrichtung liegt weit außerhalb Münchens, um zu verhindern, dass T. wieder Kontakt zu seinen alten Freunden aufnimmt. Der Haftbefehl ist jedoch nicht aufgehoben, sondern nur außer Vollzug gesetzt, mit der Auflage, an der Therapie teilzunehmen. Sollte T. das nicht tun oder die Einrichtung verlassen, müsste er wieder ins Gefängnis.

Die Verhandlung gegen ihn wird, wie alle Jugend-Prozesse, nicht öffentlich sein. Christoph T. kennt das Szenario bereits: In seinen Polizeiakten stehen zahlreiche Delikte wie Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung, Drogenmissbrauch, Sachbeschädigung. Ins Gefängnis musste er jedoch bislang noch nicht.

Die Verfahren endeten durch Einstellung, richterliche Weisungen oder eine Verurteilung zu Sozialarbeit. Von der U-Haft aus hat Christoph T., der zwischenzeitlich volljährig geworden ist, mehrere Entschuldigungsbriefe geschrieben.

An einen Staatsanwalt und eine Richterin, außerdem an die vier Schüler, die sie an der Donnersbergerbrücke abzocken wollten: Was geschehen sei, tue ihm sehr leid, er sehe seine Fehler ein. Seine Anwälte berichten, er sei in der Haft weggekommen von Alkohol und Drogen.

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SZ vom 31.03.2010/rs
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