Tod im Urlaubsparadies:Lebenslange Haft für perfiden Doppelmord

Er wollte sich offenbar vor den Unterhaltszahlungen für die Tochter drücken. Deshalb soll Gunnar D. seine Geliebte zu einem Urlaub in Portugal überredet und die Frau sowie das gemeinsame Kind dort getötet haben. Nach einem langwierigen Indizienprozess wurde der 45-Jährige nun verurteilt.

Christian Rost

Doppelmord in Portugal, Urteil

Gunnar D. hatte, so der Vorsitzende Richter Michael Höhne, "eine Vorliebe für exotische Frauen. In München lebte er mit einer Indonesierin zusammen, in Stuttgart, wo er geschäftlich häufiger zu tun hatte, fing er ein Verhältnis mit der aus Angola stammenden Georgina Z. an.

(Foto: dpa)

Ein 45-Jähriger ist am Montag des Mordes an seiner Geliebten und der gemeinsamen 21 Monate alten Tochter schuldig gesprochen worden. Das Münchner Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass Gunnar D. die 30-jährige Georgina Z. und die kleine Alexandra 2010 während eines Urlaubs in Portugal tötete, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen und die Beziehung und das Kind vor seiner eigentlichen Lebensgefährtin geheim zu halten.

Demnach ertränkte er Z. im Meer und brachte anschließend das Kind auf unbekannte Weise um. Die Kammer verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen D. und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Haftentlassung ausschließt.

Seit März verhandelte das Gericht unter dem Vorsitz von Michael Höhne über diesen schockierenden Fall. Gunnar D., Maschinentechniker in Diensten verschiedener Autohersteller, wirkt nach außen "ganz nett, blass und gibt nichts Persönliches von sich preis". So stellte er sich Bekannten und Arbeitskollegen gegenüber dar, und diesen Eindruck gewann auch die Kammer von dem Mann, der behauptet, niemals jemandem etwas zuleide getan zu haben.

Tatsächlich handelt es sich bei dem gebürtigen Niedersachsen nach diesem Urteil aber um einen Menschen, der seine Lebensgestaltung wegen eines Kindes keinesfalls ändern wollte. "Mit einer schwarzen Frau schlafen kannst Du, um ein schwarzes Kind kümmern kannst Du Dich nicht", hatte ihm die aus Angola stammende Georgina Z. einmal vorgeworfen.

Gunnar D. war immer wieder im Auftrag seiner jeweiligen Arbeitgeber unterwegs. 2006 betreute er ein Projekt in Stuttgart und lernte dort in einem Lokal Georgina Z. kennen. Der Mann, der nach den Worten des Vorsitzenden Höhne "eine Vorliebe für exotische Frauen" hat, stellte sich der Frau unter falschem Namen vor und begann ein Verhältnis mit ihr.

Etwa alle zwei Wochen besuchte er Z. in Stuttgart, währenddessen lebte er in München mit einer aus Indonesien stammenden Frau zusammen, die nichts von seinen Seitensprüngen wusste. Georgina Z. verliebte sich in D. und ließ es offenbar bewusst zu einer Schwangerschaft kommen, um ihn an sich zu binden.

Als D. von der Schwangerschaft erfuhr, brach er alle Kontakte zu der Frau ab. Sie wusste damals weder seinen richtigen Namen, noch seine Adresse in München. Im Oktober 2008 kam Alexandra zur Welt. Gunnar D. konnte sich zunächst sicher wähnen vor möglichen Unterhaltsansprüchen; als ihn jedoch die Polizei nach einer Anzeige seiner Geliebten ausfindig machte, suchte er einen Ausweg "um jeden Preis", so Richter Höhne. Der Angeklagte schmiedete einen mörderischen Plan.

Im Juni 2010 flog er heimlich nach Lagos an der Algarve, um die Örtlichkeiten auszukundschaften: Er fand ein großes, anonymes Hotel an der Küste und einen sehr abgelegenen Strand an der Felsenküste. Nach seiner Rückkehr meldete er sich überraschend bei Georgina Z. in Stuttgart und behauptete, sich künftig um seine Tochter kümmern zu wollen. Er überredete die Frau zu einem gemeinsamen Urlaub im Süden Portugals, um Alexandra besser kennenzulernen.

Bekannte von Georgina Z. hatten sie noch vor der Reise eindringlich gewarnt: Sie solle vorsichtig sein bei dem Mann, der monatelang untergetaucht und erst im Zuge des Unterhaltsstreits wieder vor ihrer Tür gestanden war. Am 5. Juli 2010 flog das vermeintlich versöhnte Paar mit der kleinen Tochter nach Faro und fuhr mit einem Mietwagen weiter nach Lagos.

Der Urlaub verlief zunächst völlig normal, am 11. Juli jedoch, dem Tag der geplanten Abreise, "setzte der Angeklagte seinen seit Wochen gefassten Tötungsplan in die Tat um", so der Vorsitzende Richter. Beim Baden in einer einsamen Bucht packte D. Georgina Z. von hinten an Kopf und Schultern und drückte sie unter Wasser. Die Frau kratzte und biss ihren Mörder im Todeskampf, vergeblich.

Minuten später lag sie tot am Strand. "Alexandra, die im Sand gespielt hatte, weinte bitterlich", so Höhne. Ein 71-jähriger Einheimischer hatte die Tat beobachtet und gerufen: "Er hat sie getötet!" Gunnar D. versuchte noch, den Mann zu vertreiben, als ihm das nicht gelang und weitere Einheimische hinzukamen, nahm er seine Tochter und verschwand. Acht Monate später fanden Angler Leichenteile des Kindes 35 Kilometer von Lagos entfernt zwischen Felsklippen.

Gunnar D. hatte versucht, möglichst viele Spuren seiner Taten zu verwischen. Die für den Fall zuständige Münchner Mordkommission - die Beamten waren eigens zur Urteilsverkündung erschienen - konnte in Zusammenarbeit mit den portugiesischen Ermittlern dennoch unzählige Beweise gegen D. sammeln. Er nahm das Urteil ohne erkennbare Gefühlsregung auf.

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