Tierschutz:Justiz ermittelt gegen Verantwortliche des Münchner Schlachthofs

Tierschutz: Letzter Gang: Kühe am Münchner Schlachthof.

Letzter Gang: Kühe am Münchner Schlachthof.

(Foto: Stephan Rumpf)
  • Die Tierschutzorganisation Peta erhebt schwere Vorwürfe gegen den Münchner Schlachthof.
  • Rinder sollen unter anderem vor der Schlachtung unzureichend betäubt worden sein.
  • Die Justiz ermittelt schon seit einigen Wochen.

Von Katja Riedel

Die Tierschutzorganisation Peta erhebt schwere Vorwürfe gegen Verantwortliche der Rinderschlachtung am Münchner Schlachthof. Diese ist seit dem Jahr 2000 privatisiert und an die Münchner Schlachthof Betriebs GmbH verpachtet. Bei den Vorwürfen geht es unter anderem um angebliche schwere Verstöße gegen das Tierschutzrecht sowie gegen Lebensmittel- und Hygienevorschriften, wie Peta am Montag per Presseerklärung öffentlich gemacht hat. Unter anderem sollen Rinder vor der Schlachtung immer wieder unzureichend betäubt worden sein.

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung beschäftigt sich die Justiz schon seit einigen Wochen mit den Vorwürfen, sie führt deshalb mehrere Ermittlungsverfahren: eines gegen Unbekannt, ein anderes unter anderem gegen Andrea und Ludwig Attenberger. Sie ist Geschäftsführerin der Schlachthof Betriebs GmbH sowie der Attenberger Fleisch GmbH & Co. KG, die mit Fleisch handelt.

Es sollen nicht zugelassene Gerätschaften verwendet worden sein

Für letztere fungiert Ludwig Attenberger als Prokurist, für erstere laut seinen Anwälten als "Lebensmittelunternehmer". In allen Fällen dauerten die Ermittlungen an, betont eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I.

Durch unzureichende Betäubung sollen die Tiere unmittelbar vor ihrem Tod starke Schmerzen erlitten haben, glaubt Peta. Die Organisation hat dies auch im Dezember in einer Strafanzeige so formuliert. Demnach sollen nicht zugelassene Gerätschaften verwendet und damit gegen Tierschutzgesetze verstoßen worden sein - darunter ein nicht zugelassenes Bolzenschussgerät zur Betäubung und ein Stromtreiber, der den Weg der Tiere zum Schlachten durch Stromstöße beschleunigen soll.

Die Anwälte von Attenberger Fleisch sagten dazu, dass dies in der Verantwortung sogenannter Lohnschlachter liege, die seit Jahrzehnten am Münchner Schlachthof in einer Arbeitsgemeinschaft auf eigene Rechnung und nach Stückzahl bezahlt Tiere betäuben und töten. Diese arbeite eigenständig und werde nicht durch Attenbergers Firmen überwacht, sondern durch das städtische Veterinäramt.

Tatsächlich hätten diese Lohnschlachter mehrere Wochen lang ein nicht zugelassenes Gerät getestet, angeblich mit Wissen eines amtlichen Veterinärs. Ludwig Attenberger selbst habe dies aber abgestellt, nachdem er ungewöhnlich viele Verletzungen an Tierköpfen festgestellt habe. Die Firma habe den Einsatz des Betäubungsgeräts daraufhin "sofort gestoppt und unterbunden".

Peta verweist auf Videos, die die Vorwürfe belegen sollen

Dass es an Schlachthöfen vereinzelt zu Fehlbetäubungen kommt, ist bekannt. Bei Rindern soll es laut Fachliteratur eine Fehlerquote von vier bis neun Prozent geben, bei denen ein zweiter Bolzenschuss nötig wird - das geht aus einer Antwort des Bundesagrarministeriums an die Grünen-Bundestagsfraktion vom Sommer 2012 hervor. Unter den 300 bis 500 Rindern, die am Münchner Schlachthof täglich geschlachtet werden, liegt die Quote laut den Attenberger-Anwälten "ganz erheblich unter" diesen Werten. Im Zusammenhang mit dem Einsatz des Bolzenschussgerätes habe man sich nichts vorzuwerfen.

Die Organisation Peta spricht in ihrer Presseerklärung auch von Videos, die lebensmittelrechtlich und hygienisch bedenkliche Vorgänge dokumentieren sollen. Diese Vorwürfe stützen sich demnach auf mehrere Videofilme, die ein ehemaliger Mitarbeiter im Januar ins Internet gestellt hatte. Sie sollen bereits im Herbst 2015 aufgenommen worden sein; der ehemalige Mitarbeiter hatte sie jedoch erst jetzt an einen größeren Adressatenkreis, darunter Lebensmittelkontrollbehörden, verschickt.

Unter anderem zeigen sie, wie ein Mitarbeiter mit einem schaumigen Reinigungsstrahl Wand und Boden des Schlachthauses abspritzt und dabei daneben hängende rote Rinderhälften kontaminiert. In einer anderen Sequenz ist zu sehen, wie aus einem mit Fett verstopften Gully Brühe quillt, Bakterien könnten sich so im Raum verbreiten. Ein Urteil des Arbeitsgerichts München hat dem Urheber Ende Januar verboten, diese Videos weiter zu verbreiten.

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