Tierkliniken der Uni:Uni schafft Hungerlohn für Tierärzte ab

Hund bei Strahlentherapie in Tierklinik der LMU München, 2011

Letzte Hilfe in der Kleintierklinik: Das Bild zeigt einen Dackel kurz vor der Narkose.

(Foto: Catherina Hess)
  • Promovierende Tierärzte, die an den Tierkliniken der Ludwig-Maximilians-Universität beschäftigt sind, sollen künftig regulär bezahlt werden.
  • Sie sollen mehr Geld erhalten als nur den gesetzlichen Mindestlohn.
  • Die Universität war in die Kritik geraten, weil sie den Doktoranden an den Tierkliniken lediglich zehn Euro Monatslohn gezahlt hatte.

Von Jakob Wetzel

Eine Lösung ist gefunden: Die umstrittenen Verträge für Doktoranden mit lediglich zehn Euro Monatslohn soll es an den Tierkliniken der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) künftig nicht mehr geben. Promovierende Tierärzte sollen stattdessen regulär für ihre Arbeit bezahlt werden, und zwar erheblich besser als nur nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Das hat LMU-Präsident Bernd Huber am Dienstag angekündigt. Auch sollen die Doktoranden, die noch bis März zum Beispiel in der Medizinischen Kleintierklinik an der Veterinärstraße ohne Bezahlung Tiere betreut haben, für die drei Monate seit Januar nachträglich ausbezahlt werden.

Offen ist dagegen noch, wie viele neue Verträge es künftig geben wird, ob also beispielsweise alle diejenigen der 53 Doktoranden, die zuletzt an der Medizinischen Kleintierklinik beschäftigt waren und deren Promotion noch nicht abgeschlossen ist, nun einen besser dotierten Vertrag erhalten. Die konkrete Umsetzung liege im Ermessen der Tierärztlichen Fakultät, sagte Huber. Für den Anfang, vielleicht auch für eine Übergangszeit wolle die Universität der Fakultät zwar finanziell unter die Arme greifen. Langfristig aber müssten alle Verträge aus den Einnahmen der Tiermedizin bezahlt werden. Der Dekan der Tierärztlichen Fakultät, Joachim Braun, war am Dienstag für eine Stellungnahme kurzfristig nicht zu erreichen.

Die Arbeit der Doktoranden wertete die Klinikleitung als Ausbildung

Arbeitsverträge oberhalb des Mindestlohns: An mehreren LMU-Tierkliniken ist das für Doktoranden - allesamt ausgebildete Tierärzte mit abgeschlossenem Studium - bereits eine deutliche Verbesserung. An der Kleintierklinik etwa hatten Doktoranden in den vergangenen Jahren jeweils zwei Jahre für zum Teil lediglich zehn Euro Gehalt im Monat gearbeitet. Das heißt: Nach Lesart der Klinikleitung waren sie als Tierärzte vollkommen ohne Entgelt tätig, die klinische Arbeit wertete sie als Ausbildung, die man nicht vergüten müsse. Geld erhielten die Doktoranden demnach lediglich für Bürotätigkeiten - die es wiederum in der Praxis häufig gar nicht gab.

Im Februar hatte sich ein Doktorand in einem anonymen Brief an die Universität, Behörden und Medien darüber beschwert, dass die Kleintierklinik systematisch das Anfang 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz missachte und Doktoranden als Gegenleistung für ihre Promotion zu unbezahlter Arbeit zwinge. Dem Argument der Klinikleitung, es handle sich nicht um Arbeit, sondern um eine Ausbildung, hatten bereits im März der Dekan der Tierärztlichen Fakultät und die LMU-Leitung widersprochen. Im gleichen Monat hatten Beamte des Zolls, der für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz zuständig ist, die Tierklinik überprüft.

Der Stundenlohn soll bei 15 Euro liegen

Jetzt zieht die LMU Konsequenzen. "Wir haben lange überlegt, um ein Modell zu finden, mit dem Doktoranden weiterhin wissenschaftlich und klinisch tätig sein können, und zwar so, dass es dem Mindestlohngesetz entspricht", sagte Huber am Dienstag. Die jetzt vorgestellte Lösung sieht zwar keine neuen Stellen für Tierärzte vor, aber dafür neue Verträge für wissenschaftliche Hilfskräfte; der Stundenlohn soll bei 15 Euro liegen. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt 8,50 Euro in der Stunde. Dieser Rahmen soll für sämtliche Tierkliniken der LMU gelten. So hatten sich zuletzt beispielsweise auch an der Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Zierfische in Oberschleißheim Doktoranden über prekäre Beschäftigungsverhältnisse beschwert.

Die Medizinische Kleintierklinik an der Veterinärstraße in München hat nach Auskunft mehrerer Doktoranden Anfang April damit begonnen, einige der bestehenden Verträge aufzulösen. In mehreren Fällen seien dabei Doktoranden dazu angehalten worden, Büro-Stunden nachzuarbeiten, heißt es. Schließlich hätten sie nur als Ärzte gearbeitet, ohne Bezahlung. Ihre vertraglich fixierten Bürozeiten, für die sie bezahlt wurden, hätten sie aber nicht erfüllt. Diese Argumentation ist bemerkenswert: Die bisherigen Arbeitsverträge der Doktoranden sind ebenfalls Verträge für wissenschaftliche Hilfskräfte. Darin ist nicht die Rede von Aushilfsarbeiten im Büro, sondern von "wissenschaftlichen Tätigkeiten". Laut dem Kleingedruckten sind darunter "Dienstleistungen" zu verstehen, "die auch der Vorbereitung einer Promotion förderlich sind".

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