Tiere am Arbeitsplatz:Darf ein Dackel mit ins Büro?

Ein neues Gen gab Dackeln ihre kurze Beine

In der freien Natur dürfen sich Dackel (wie diese beiden nicht verwandt oder verschwägerten Exemplare) immer aufhalten - aber im Büro? Da gehen die Ansichten auseinander.

(Foto: dpa)

Ein Mann wollte den Rauhaardackel seiner Geschäftspartnerin nicht dulden und zog deshalb vor Gericht. Doch die Amtsrichterin erwies sich als Hundefreundin.

Von Stephan Handel

Beim Reden kommen die Leut' zusammen, heißt es in Bayern. Und vor Gericht treffen sie sich, wenn sie nicht miteinander reden - in diesem Fall erstaunlicherweise zwei Geschäftspartner. Es ging um einen Hund, den eine Frau ins Büro mitbrachte, was ihr Kompagnon nicht dulden wollte. Anstatt aber die Angelegenheit untereinander zu regeln, zog der Mann vor Gericht und verlangte auch gleich noch eine Eilentscheidung. Die aber verweigerte ihm die Amtsrichterin.

Etwa sechs Wochen existierte das Ärgernis, da landete es auch schon vor dem Amtsgericht: So lange hatte die Frau ihren neu angeschafften Hund, einen Rauhaardackel, praktisch täglich mit ins Büro gebracht. Ihr Geschäftspartner echauffierte sich, dass sie ihn erstens nicht um sein Einverständnis gefragt hatte, dass der Hund seinem Frauchen zum Empfang, in den Kopierraum und in die Küche folge und dass er manchmal auf einem Stuhl liege, auf den er, der Antragsteller, sich hinterher wieder setzen müsse.

Er möge einfach keine Hunde und sehe sich da vereint mit weiteren Büromitarbeitern. Vor allem der Geruch störe ihn. Außerdem gebe es Menschen, die allergisch auf Hunde reagierten, und es schade der Außenwirkung der Firma, wenn der Dackel belle.

Die Hundebesitzerin hatte sich per Rundmail an die Mitarbeiter gewandt und gebeten, ihr mitzuteilen, wenn der Hund störe. Sie könne zudem Studien zitieren, die nachwiesen, dass sich die Anwesenheit eines Hundes positiv auf Produktivität und Gesundheit der Mitarbeiter auswirke. Und was die allergischen Reaktionen betreffe, so könnten diese ja auch ausgelöst werden, wenn Kunden einen Hund mitbrächten. Den Dackel alleine in ihrem Büro zu lassen, sei keine Lösung - dann würde er mangels Gewöhnung nur noch mehr und lauter bellen.

Die Amtsrichterin erwies sich als Hundefreundin: Sie wies den Antrag auf eine Eilentscheidung ab, weil keine Dringlichkeit vorliege. Des weiteren sei "weder dargetan noch ersichtlich, dass der gute Ruf der Firma einen irreparablen Schaden dadurch erleiden würde, dass die Antragsgegnerin ihren Dackel mit in die Arbeit bringt". Umsatzeinbußen, Beschwerden oder gar allergische Reaktionen von Kunden oder Mitarbeitern - alles nicht als konkrete Gefahr oder gar als schon eingetretener Schaden vorgetragen. Vor allem aber könne dem Hundefeind durchaus zugemutet werden, auf die Entscheidung in der Hauptsache zu warten - vielleicht reden sie ja bis dahin einfach noch mal miteinander. (AZ: 182 C 20688/17)

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