Teststrecke in Oberschleißheim:Unfall mit Folgen

Seit einem spektakulären Crash im Sommer 2011 streiten Knorr Bremse und das Landratsamt, ob die Teststrecke in Oberschleißheim überhaupt legal ist. Die Frage, wer Recht hat, ist vor Gericht gar nicht so einfach zu beantworten.

Andreas Salch

Der knallrote Bolide der Marke Audi RS 3 Sportback schoss mit gut 180 Stundenkilometern zuerst durch eine Doppelleitplanke, anschließend fegte der 340 PS starke Flitzer durch einen Draht- und einen Holzzaun und landete schließlich direkt in einem Biotop der Jugendbegegnungsstätte in Oberschleißheim. So schilderten Zeugen später den spektakulären Unfall, der sich am 2. August vergangenen Jahres auf der Teststrecke an der Ferdinand-Schulz-Allee ereignete. Wie durch ein Wunder wurde damals niemand verletzt.

unfalla auf knorr-teststrecke in oberschleißheim

Mit Tempo 180 schoss der rote Audi über die Teststrecke hinaus in den Teich eines Biotops.

(Foto: polizei)

Die Firma Knorr-Bremse aber bekam Ärger mit dem Landratsamt. Knorr hat das rund zwei Hektar große Gelände, das früher von der Luftwaffe genutzt wurde, 1982 von der Bundesanstalt für Immobilien für Bremstests gemietet. An jenem 2. August hatte das Unternehmen die 700 Meter lange Teststrecke unberechtigterweise an die SGS TÜV GmbH München untervermietet. Als Reaktion auf den spektakulären Crash, den der Fahrer des Audi RS hingelegt hatte, ordnete das Landratsamt schon am 5. August 2011 "per Sofortvollzug" die Stilllegung der Teststrecke an und drohte Knorr mit einem Zwangsgeld bei Zuwiderhandlung.

Für den Bremsenhersteller kam es aber noch schlimmer: Denn im Zuge der Ermittlungen zu dem Unfall stellte sich heraus, dass die Teststrecke immissionsschutzrechtlich nie genehmigt worden war. "Im Grunde gibt es für uns keine Teststrecke mehr", stellte Landrätin Johann Rumschöttel daraufhin fest. Das Gelände bleibe so lange geschlossen, solange es keine Genehmigung gebe.

Am Dienstag klagte die Knorr-Bremse AG gegen die vom Landratsamt verfügte Stilllegung der Teststrecke vor dem Verwaltungsgericht München. In der Verhandlung vor der 1. Kammer stellte sich jedoch schnell heraus, dass die Frage, ob die Anlage nun "illegal" ist, wie es der Vorsitzende Richter Harald Geiger formulierte, gar nicht so einfach zu beantworten ist. Jedenfalls war sie ursprünglich einmal legal. Und zwar bis zu dem Zeitpunkt, als in unmittelbarer Nachbarschaft die Jugendbegegnungsstätte des Landkreises entstand.

Nach dem Unfall 2011 - es war im übrigen der erste, der auf der Teststrecke passierte - hatte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Immobilien darauf verwiesen, dass der Bau der Begegnungsstätte ohne Absprache mit ihrer Behörde getroffen worden sei. Einen Teil der Teststrecke hatte das Landratsamt daraufhin immerhin neu genehmigt. Womöglich kann der Streit zwischen Knorr-Bremse und der Kreisbehörde außergerichtlich beigelegt werden. Beide Seiten signalisierten am Dienstag, dass sie nach einer Lösung suchen wollen. Das Gericht vertagte sich deshalb auf Mitte April.

Sollte es ein Urteil geben, würden beide Seiten unzufrieden sein und Rechtsmittel einlegen, hatte Richter Geiger zuvor bei der Debatte über die komplizierten rechtlichen Aspekte der Teststrecke angekündigt. Der Vertreter der Firma Knorr, Rechtsanwalt Florian Rixner, versprach: "Wir werden die Finger von einer Fremdvermietung lassen." Der Audi-Unfall sei ein "Sonderfall" gewesen. Knorr bemühe sich derzeit darum, alle Auflagen für die Teststrecke, die nur wenige Stunden in der Woche genutzt werde, zu erfüllen. Auf den Vorschlag des Gerichts, den Sofortvollzug der Stilllegung auszusetzen, wollten sich die Vertreter des Landratsamtes nicht einlassen.

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