Süddeutsche Zeitung

Telefone überwacht:Lauschangriff bei der Münchner Polizei

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Auf einer Münchner Kripo-Dienststelle wurden fast 30 Jahre lang Telefone überwacht. Das Präsidium beruft sich auf den rechtlich zulässigen Mitschnitt von Notrufen, doch offenbar wurden auch private Gespräche von Beamten belauscht. Weder sie noch die Gesprächspartner wussten davon - einer droht jetzt mit Klage.

Von Susi Wimmer

Fast 30 Jahre lang sind im Münchner Polizeipräsidium Telefonapparate von Beamten des Kriminaldauerdienstes (KDD) überwacht worden. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wurden an vier Apparaten der Kripo-Dienststelle Gespräche mitgehört und aufgezeichnet. Die Belegschaft war darüber überhaupt nicht oder nur unzureichend informiert. Die Gesprächsteilnehmer am anderen Ende der Leitung hatten keine Ahnung, dass auch sie überwacht wurden. Erst als sich ein Beamter vor zwei Wochen beschwerte und mit einer Klage gedroht wurde, flog die "Abhöraffäre" auf. Das Präsidium beruft sich auf Gesichtspunkte der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr und will die Apparate weiter anzapfen.

Es gibt ein bundesweit einheitliches Gesetz, dass es sogar vorschreibt, eingehende Notrufe etwa bei Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst aufzuzeichnen. Wer also die 110 wählt, muss davon ausgehen, dass das Gespräch mitgeschnitten wird. Durch die Aufzeichnung werde "eine sichere und vollständige Übermittlung der gegebenenfalls ungenauen, lückenhaften und unverständlichen Informationen gewährleistet", teilt die Münchner Polizei mit.

Allerdings wird nach SZ-Information nicht nur die 110 überwacht, sondern es werden auch andere Gespräche zum Beispiel in der Einsatzzentrale und eben beim KDD mitgeschnitten. Gut 90 Beamte sind in der Dienststelle tätig. Sie übernehmen während der Nachtstunden alle relevanten kriminalpolizeilichen Aufgaben. Die Kriminaler rücken etwa bei Einbrüchen oder Raubdelikten aus. Und auf ihrer Dienststelle herrscht auch "Parteiverkehr".

Was allerdings die meisten Beamten nicht wussten, war, dass vier Apparate abgehört werden. Das heißt: Private Gespräche ahnungsloser Beamter wurden aufgenommen, und ebenso ahnungslos waren die Gesprächspartner am anderen Ende der Leitung. Das Münchner Polizeipräsidium verweist darauf, dass man ähnlich wie in der Einsatzzentrale auch beim KDD mal Gespräche entgegennehmen müsse, die "polizeiliches Handeln erforderlich machen können". Das polizeiliche Aufgabengesetz sieht vor, dass außerhalb der Notrufeinrichtungen aufgenommen werden darf, "soweit dies im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist; auf die Aufzeichnung soll hingewiesen werden".

Hat man auf diesen Nebenstellen beim KDD auch Gespräche mit Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten, Staatsanwälten oder Richtern entgegengenommen und vertrauliche Inhalte aufgezeichnet? Wurden auch die Gespräche mit Bürgern aufgenommen, etwa wenn ein Anrufer anonym bleiben und ein vertrauliches Gespräch führen wollte? Und: Wurden auch die Nummern der Anrufer gespeichert?

Beamter droht mit Klage

Ein Beamter, der von dem Procedere erfuhr, schlug Alarm. Er beschwerte sich, doch die Mitschnitte liefen trotzdem weiter. Erst als mit einer Klage gedroht wurde, lenkte das Präsidium ein und stoppte die Daueraufnahmen. Bei einigen Polizisten an der Ettstraße macht sich Unruhe breit. "Das ist nur die Spitze eines Eisberges", mutmaßt einer und erzählt, dass er Gespräche mit brisantem Inhalt längst nicht mehr über seinen Dienstapparat führe.

"Laut Gesetz ist nur die Aufzeichnung von Notrufen zulässig, nur das erwartet und weiß der Bürger", sagt Strafverteidiger Marco Noli. Wenn andere Aufzeichnungen im Präsidium unbefugt erfolgen, "dann zeugt das von Misstrauen gegenüber den Mitarbeitern, ist ein Vertrauensbruch gegenüber dem Bürger und es besteht der Verdacht einer Straftat", so der Rechtsanwalt. In diesem Falle müsse die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten "und auch sofort alle Beweismittel und Aufzeichnungen sichern, damit diese nicht verschwinden".

Beim Kriminaldauerdienst jedenfalls stehen seit der Drohung mit einer Klage die Aufzeichnungsgeräte still. Das Polizeipräsidium nimmt derzeit "die notwendigen Abstimmungen und Prüfungen vor, mit dem Ziel, die Aufzeichnungen wieder fortzuführen. Das weitere Verfahren wird mit der Personalvertretung abgestimmt."

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Quelle:
SZ vom 08.07.2013
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