Süddeutsche Zeitung

Taufkirchen: Bürgermeister Pötke vorläufig des Amtes enthoben

Er soll seine Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung gemobbt haben: Seit Mai laufen die Ermittlungen gegen Taufkirchens Bürgermeister Jörg Pötke - jetzt musste der Rathauschef seinen Schreibtisch zumindest vorläufig räumen.

Iris Hilberth

Die Landesanwaltschaft hat Taufkirchens Bürgermeister Jörg Pötke von der Initiative Lebenswertes Taufkirchen (ILT) mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Der Rathauschef verkündete in den frühen Morgenstunden selbst, dass die Disziplinarbehörde dies verfügt habe und die Gemeinde "unter neuer Führung" stehe.

Oberlandesanwältin Karin Siller bestätigte der SZ, Pötke den entsprechenden Bescheid zugestellt zu haben. Die Amtsgeschäfte hat bereits die fraktionslose Zweite Bürgermeisterin Angelika Steidle (CSU) übernommen.

Seit Mai hatte die Landesanwaltschaft gegen den Bürgermeister der 19.000-Einwohner-Gemeinde im südlichen Landkreis München ermittelte. Der Vorwurf: Pötke soll in der Gemeindeverwaltung seine Mitarbeiter gemobbt haben.

Im September war Oberlandesanwältin Siller nach mehrwöchiger Zeugenbefragung zu der Einschätzung gelangt, dass "ein Vorgesetzter, der die ihm gegenüber seinen Mitarbeitern obliegende Fürsorgepflicht in grobem Maße verletzt, ein schweres Dienstvergehen" begangen habe. Sie erwog daher bereits vor gut einem Monat eine vorläufige Dienstenthebung, vor einer endgültigen Entscheidung konnte Pötke abschließend zu den Ergebnissen der Ermittlungen Stellung nehmen.

"Seine Äußerung hat an unserer Einschätzung nichts geändert", begründet sie jetzt die Entscheidung, dass Pötke sofort seinen Schreibtisch im Taufkirchner Rathaus räumen muss. Was dieser auch umgehend tat. Immerhin attestiert die Oberlandesanwältin ihm: "Er war ziemlich kooperativ."

Ob es bei der Dienstenthebung bleibt, muss jetzt das Verwaltungsgericht entscheiden. Pötke gibt sich in seiner Mitteilung "zuversichtlich, dass dieses 'vorläufig' in kein 'dauerhaft' mündet". Er hat jetzt die Möglichkeit per Eilverfahren gegen die Verfügung vorzugehen. Parallel dazu läuft das Disziplinarverfahren gegen ihn weiter.

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