Szene München:Kampf um jeden Milliliter

Eine Auswahl an Energy-Drinks

Na dann, Prost: Viele Energy-Drinks tragen unerträgliche Namen, manche schmecken auch so.

(Foto: Niels Jörgensen)

Sie heißen Monster, Killerfish oder, jetzt neu: Relentless. Der Markt für Energy-Drinks ist hart umkämpft, gerade in Münchens Clubs. Wer vorgibt, Red Bull auszuschenken, obwohl er nur K1X im Angebot hat, muss mit Post vom Anwalt rechnen.

Eine Kolumne von Philipp Crone

Merkwürdige Dosennamen haben Energy-Drinks noch nie geschadet, sonst hätte es den Siegeszug der roten Bullen nie gegeben. Nun ist derzeit wieder eine neu beworbene Marke namens "Relentless" (bedeutet "unermüdlich" und ist das Ergebnis einer hundertköpfigen Kreativgruppe nach jahrelanger Kleinarbeit und vielen Dosen Red Bull) auf Plakaten zu sehen.

Der Name ist erträglich im Gegensatz zu Konkurrenten wie "Monster" oder "Killerfish". Litfaßsäulen werben für Orange oder Apfel-Kiwi. Ist dafür also noch Platz auf dem Dosenmarkt, wo mittlerweile jeder Discounter, der etwas auf sich hält, eine Eigenmarke bietet? Zumindest die Erlebnisse in einem Münchner Club zeigen: Hier wird um jeden Milliliter gekämpft.

In der Diskothek Harry Klein an der Sonnenstraße kamen im Winter vor einem Jahr regelmäßig Testkäufer an die Bar. Der Club von David Süß bietet als Energy-Drink die Marke K1X (klingt englisch ausgesprochen wenigstens nach einem coolen Sportwagen). Der Testkäufer bestellte aber an der Bar "einen Wodka-Red-Bull", und siehe da, die Barkeeper wussten, was er meint und mischten ihm einen Wodka mit K1X.

Kurz danach kam Post von einer Abmahnungskanzlei. Der Vorwurf: Es sei verboten, den Leuten etwas unterzujubeln, was man nicht hat. Dazu eine Unterlassungserklärung. Heute muss ein Barkeeper beim Bedienen sagen: "Das ist kein Red Bull, das ist K1X. Prost!"

Da muss man natürlich in Zukunft sehr gut aufpassen. Wer in München ein Selters bestellt, bekommt ebenfalls Post, nicht einmal Überkinger darf er sagen. Wer einen Russn verlangt, muss Besuch von Diplomaten aus Moskau fürchten. Der örtliche Fahrradclub schickt demnächst seine Aufpasser, um Bestellungen von Radler zu unterbinden. Wer um ein Helles bittet, kriegt es mit der Anti-Apartheidsbewegung zu tun, und selbst die gut eingeschenkte Halbe ist von nun an anwaltlich untersagt, es sei denn, man wünscht sich eine Vorladung zur Antidiskriminierungsstelle.

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