Lacerta agilis, die Zauneidechse, ist ein durchaus schmuckes Reptil, das neben einem warmen Plätzchen zum Sonnen, einem Versteck für die Nacht und einen Ort zum Überwintern keine großen Ansprüche stellt. Bekannt ist das Tier hauptsächlich in Zusammenhang mit Bauprojekten – schließlich macht sein strenger Schutzstatus mitunter aufwendige Umsiedlungsmaßnahmen vonnöten.
Auch im Falle des Trambetriebshofs, den die Stadtwerke München (SWM) derzeit an der Ständlerstraße errichten, musste für die Zauneidechse ein Ersatzhabitat geschaffen werden. Dieses sei nun unerlaubterweise „zerstört worden“, klagt der Münchner Anwalt Benno Ziegler. Er wirft den Verantwortlichen vor, „vorsätzlich Umweltstraftaten begangen zu haben“. Seitens der SWM wird das zurückgewiesen.
Was man vorab wissen muss: Benno Ziegler, ein Spezialist in Verwaltungsrecht, und seine Kanzlei Schönefelder Ziegler nehmen sich gerne öffentlichkeitswirksame Fälle vor, bei denen gegen Vorhaben der Stadt oder des Freistaats geklagt wird. Unter anderem hat der Anwalt den Verein Hochhaus-Stop bei der Formulierung seines Bürgerbegehrens gegen die geplanten Türme an der Paketposthalle beraten und den Abriss der Tierärztlichen Fakultät der Universität München verhindert; überdies engagiert sich Ziegler für die Initiative Heimatboden, die gegen die Rathaus-Pläne für die städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen im Münchner Nordosten kämpft, kurz SEM.
Im Fall des Trambetriebshofs in Ramersdorf vertritt Ziegler eine Firma, der mehrere Immobilien neben dem Gelände gehören. Daher habe er sich detailliert mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren für das Projekt auseinandergesetzt, sagt der Anwalt. Und dabei sei er auf Umstände gestoßen, die ihm zufolge einen Umweltfrevel darstellen.
Ausgangspunkt ist dabei der Bau der 2022 eröffneten Interimswerkstatt auf dem Areal, für den der zugehörige Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2020 verschiedene artenschutzrechtliche Auflagen enthielt – unter anderem die Schaffung zweier Ersatzhabitate zum Schutz der dort lebenden Zauneidechsen. Diese hätten dauerhaft bestehen bleiben müssen, doch daran hätten sich die SWM nicht gehalten, klagt Ziegler.


Er beruft sich auf Luftbilder, die er mit einer Drohne hat aufnehmen lassen. Demnach sei eines der Ersatzhabitate „vollständig abgeräumt“ und dadurch zerstört worden. Anschließend sei an der Stelle „ohne Genehmigung“ eine Baugrube ausgehoben worden. „Da drängt sich der Eindruck auf, dass die Stadtwerke für sich Anspruch nehmen, im rechtsfreien Raum handeln zu können“, sagt Benno Ziegler.
Dabei liege hier ein Straftatbestand vor, betont der Anwalt und beruft sich dabei auf ein Rechtsgutachten des Erlanger Juristen Hans Kudlich. Laut Ziegler kann die Zerstörung eines Zauneidechsen-Habitats mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Er fordert nun eine umfassende Aufklärung der Vorgänge, weshalb er sich an die Regierung von Oberbayern gewandt hat. „Meine Sorge ist, dass das unter den Teppich gekehrt wird“, sagt Ziegler. „Ich befürchte, dass die Stadtverwaltung alles unternehmen wird, damit die Angelegenheit einschläft.“

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Das Rathaus hält zwei Flächen innerhalb der Stadtgrenzen für geeignet – darunter eine sehr große, die umstritten ist. Auch in mehreren Nachbargemeinden gebe es Potenzial.
Derweil teilt ein Sprecher der Stadtwerke mit, dass die Vorwürfe des Anwalts nicht zutreffend seien. Er betont: „Die SWM haben alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Zauneidechsen getroffen. Sämtliche Maßnahmen wurden unter Einhaltung des Artenschutzes und in enger Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden umgesetzt.“ Hinsichtlich der zwei Baugruben, die Ziegler zufolge illegal errichtet wurden, sagt der SWM-Sprecher: „Derzeit finden vor Ort Bodensanierungsmaßnahmen statt. Es handelt sich dabei um Bodenaustausch bis in große Tiefen aufgrund von verunreinigtem Erdreich.“ Die entsprechenden Genehmigungen hierfür seien durch die Regierung von Oberbayern und die Stadt München erteilt worden.
Einen Stadtratsantrag von ÖDP/München-Liste werde man „sorgfältig prüfen und fristgerecht beantworten“, kündigt der SWM-Sprecher an. Er bezieht sich damit auf eine Anfrage der Fraktion zu „möglichen Verstößen gegen Naturschutz- und Baurecht beim Neubau des Trambahnbetriebshofs Ständlerstraße“. Inhaltlich werden darin die gleichen Vorwürfe wie von Benno Ziegler erhoben.
„Ein konsequenter Vollzug von Umwelt- und Baurecht ist nicht nur gegenüber Bürger*innen, sondern auch gegenüber städtischen Unternehmen unabdingbar“, heißt es in der Anfrage. „Die öffentliche Hand trägt eine besondere Verantwortung, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und mit gutem Beispiel voranzugehen.“

