Sturz im Nordbad:Vorsicht, nass und rutschig

Sturz im Nordbad: Nicht nur das Wasser ist im Nordbad nass.

Nicht nur das Wasser ist im Nordbad nass.

(Foto: Stephan Rumpf)

Ein Badegast brach sich im Nordbad bei einem Sturz die Schulter. Seine Schmerzensgeldforderungen gegen die Stadtwerke München landeten nun vor Gericht.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

"Der Badegast selbst ist gefordert, sich vor Gefahren zu schützen." Mit dieser Erklärung wollten die Stadtwerke München einen heute 44-jährigen Mann aus Gröbenzell abwimmeln, der sich bei einem Sturz im Nordbad schwer verletzt hatte und nun Schmerzensgeld forderte. Doch mit dem etwas flapsigen Hinweis darauf, dass Wasser "bekanntlich nicht rutschhemmend" sei und man eben vorsichtig laufen müsse, kamen die SWM nicht durch: Vor Gericht verpflichteten sie sich nun freiwillig, 9000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen.

Mit seiner vierjährigen Tochter war der Gröbenzeller an einem Sonntag im November 2010 ins Nordbad gekommen. Während er an der Saunameistertheke mit einem Angestellten diskutierte, ob für das Kind ebenfalls eine Saunakarte gekauft werden müsse, weil das Mädchen von der Dusche direkt ins Schwimmbad gehen werde, glitt der Mann plötzlich aus. Er versuchte sich mit dem rechten Arm abzufangen und zog sich dabei eine komplexe Schulterverletzung zu. Er musste in der Sportorthopädie im Klinikum rechts der Isar operiert werden und war noch zwei Monate lang stark gehandicapt.

Spiegelglatter PVC-Boden

"Wir wissen, es ist hier sehr glatt - hier muss etwas geändert werden", habe der Bademeister zu dem Verunglückten gesagt, als er ihm wieder auf die Beine half, erklärte Rechtsanwältin Monika Günter-Aschenbrenner später vor dem Landgericht München I. An derselben Stelle sei wenig später angeblich auch eine Frau ausgerutscht.

Die Anwältin warf den Stadtwerken vor, dass der sehr stark abgenutzte PVC-Boden an der Unfallstelle für einen Bade- und Saunabetrieb ungeeignet sei. Man habe es später selbst getestet: "Wir benetzten eine Stelle mit etwas Wasser, die sofort spiegelglatt wurde." Nach dem Unglück sei der Bereich offenbar mit einem grauen Fußabstreifer abgedeckt worden, ergab eine spätere Ortsbesichtigung. Und neben dem Tresen des Bademeisters warnte da auch ein gelbes Schild "Achtung Rutschgefahr". Günter-Aschenbrenner warf den SWM vor, in dem "nassbelasteten Barfußbereich" keine Fliesen mit rutschhemmender Oberfläche verwendet zu haben.

Ausschließlich Eigenverschulden?

Im Gerichtsverfahren konterte der Anwalt der Stadtwerke, dass in Schwimmbädern immer mit Feuchtigkeit zu rechnen sei: "Es ist einfach nicht zu bewerkstelligen, die Böden fortwährend in einem absolut gefahrlosen trocknen Zustand zu halten - dies wäre auch mit dem Einsatz von noch soviel Personal nicht zu schaffen." Der Kläger selbst habe eingeräumt, mehrere kleine Wasserpfützen bemerkt zu haben, sagte der Anwalt. Dann müsse man eben vorsichtig sein. Den Gast aus Gröbenzell treffe deshalb ausschließlich Eigenverschulden.

In der Verhandlung vor der 10. Zivilkammer verlangte die Anwältin 11 000 Euro Schmerzensgeld. Auf Anraten des Gerichts einigten sich beide Seiten dann aber auf einen Kompromiss: Die SWM bezahlen 9000 Euro. Der Vergleich ist rechtskräftig (Az.: 10 O 11612/13).

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