Streit um Mops Sir Henry:Tierischer Prozess

Prozess wegen Mops-Fotos

Prozess wegen Mops-Fotos: Uschi Ackermann mit ihren Möpsen Sir Henry und Julchen

(Foto: dpa)

Sir Henry ist nicht irgendein Mops. Sein Frauchen hält den Hund für den berühmtesten seiner Rasse "in Deutschland - wenn nicht der Welt". In einem Streit vor Gericht um Fotos des Tieres musste die PR-Frau nun allerdings eine Niederlage einstecken.

Das Porträt von Mops Sir Henry zierte 2011 den Kalender Hunde-Blicke - ein Teil des Erlöses sollte angeblich dem Tierschutz zugutekommen: In ihrem Prozess um Auskunft über die Erlöse des Kalenders sowie Schadenersatz musste die PR-Agentin und Mops-Besitzerin Uschi Ackermann nun eine Niederlage einstecken.

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht München hielt ihre Ansprüche in der Verhandlung am Donnerstag für unberechtigt. Ackermann hatte eine Multimedia-Agentur verklagt, die den Kalender für einen Kunstverlag produziert hatte. Sie wollte wissen, wie viel Gewinn mit dem Kalender gemacht wurde.

Ihr siebenjähriger Vierbeiner Sir Henry zierte nicht nur das August-Blatt, sondern auch den Titel. Letzteres war laut Hundehalterin Ackermann nicht abgesprochen. Außerdem habe die Fotografin ihr zugesichert, ein Teil des Erlöses komme dem Tierschutz zugute, für den Sir Henry sich engagiere: Er sei Pate des Deutschen Tierschutzbundes.

Ackermanns Anwalt argumentierte, "Sir Henry" sei wie seine zweibeinige "Kollegin" Claudia Schiffer ein Fotomodell. Der Mops hat angeblich schon 3000 TV-Auftritte hinter sich. Wie Schiffer stehe Sir Henry ein Lizenzentgelt zu. Auf den Vierbeiner seien "umfangreiche Marken eingetragen", sagte der Anwalt und wies auf ein Warensortiment vor sich. Sir Henry sei jedem Hundeliebhaber bekannt. Auf die Frage des Richters definierte er: "Ein Hundeliebhaber ist ein Mensch, der Hunde lieb hat."

Von gedruckten 2500 Kalender-Exemplaren gingen gerade einmal 891 für je 14,95 Euro über den Ladentisch - es sei ein Verlust von etwa 1600 Euro entstanden, sagte der Anwalt des Herausgebers. Zwischen diesem und der Klägerin habe es nie eine Vereinbarung gegeben. Und das dürfte für den Senat ausschlaggebend gewesen sein: Die beiden Streitparteien "waren keine Vertragspartner". Eine schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.

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