Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz hat vor Gericht erneut eine Niederlage gegen das von ihm als linksextremistisch bezeichnete Aida-Archiv einstecken müssen: Wie bereits im Jahresbericht für 2009 soll auch in jenem für 2010 eine entscheidende Stelle geschwärzt werden.
Das ist der Tenor eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts München in einem Eilverfahren; die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Laut Verwaltungsgericht darf der Verfassungsschutz im jüngsten Bericht nicht mehr behaupten, dass die Aktivitäten der Antifaschisten Informations-, Dokumentations- und Archivstelle "maßgeblich geprägt" würden durch Personen, "die dem linksextremistischen Spektrum zuzuordnen" seien.
Generell darf der Verfassungsschutz, so das Gericht, Aida aber weiter als extremistisch bezeichnen. Der Geheimdienst stützt sich dabei vor allem auf vier Verlinkungen von der Aida-Internetseite zu angeblich linksextremistischen Gruppen; diese Links wurden von Aida trotz der Kritik nicht entfernt.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wertet den Gerichtsentscheid als Bestätigung seiner Linie: Die Nennung Aidas sei rechtmäßig, das belegten bereits deren Links zu gewaltbereiten Gruppen. Die Mord- und Anschlagserie durch die rechtsextremistische Terrorzelle in Thüringen, so Herrmann, dürfe "keine Verharmlosung des Linksextremismus zur Folge haben". Links- wie Rechtsterrorismus seien Gefahren für die Demokratie.
Aida wehrt sich seit Jahren gegen die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht. Seit 1990 beobachtet der Verein die rechtsextreme Szene und ist gesellschaftlich weithin anerkannt. Die Unterstützer sind zahlreich, von führenden Gewerkschaftern über Grüne bis zum Kreisjugendring und der Lichterkette. Demnächst verleiht die Bayern-SPD dem Verein den Josef-Felder-Preis für Gemeinwohl und Zivilcourage. Benannt ist die Auszeichnung nach dem Reichstagsabgeordneten Felder, der 1933 gegen das Ermächtigungsgesetz Hitlers stimmte.
Der aktuelle Gerichtsbeschluss ist die dritte juristische Niederlage des Bayerischen Landesamtes gegen Aida. Aus dem Jahresbericht 2008 musste der Verein ganz gestrichen werden, da seine Bewertung als verfassungsfeindlich gar nicht begründet worden war.
Den aktuellen Beschluss begründen die Richter damit, dass der pauschale Hinweis auf angeblich extremistische Personen viel zu unkonkret und "für den Bürger als Adressaten des Verfassungsschutzberichtes wenig hilfreich" sei. Aus der Formulierung gehe nicht hervor, wie diese "Personen" den Verein prägen, welche Funktionen sie innehaben, und warum sie extremistisch seien. Ob Aida weiterhin genannt werden darf, wird sich vor dem Verwaltungsgerichtshof entscheiden, wo Anwältin Angelika Lex die komplette Streichung erreichen will.
Angesichts der Debatte um die Rolle des Verfassungsschutzes im Kampf gegen rechts sieht sich Aida-Vorsitzender Marcus Buschmüller bestätigt: Selbstverständlich könne ein Verein wie Aida keine Morde verhindern. Es werde aber erneut deutlich, wie wichtig unabhängige Recherche im rechtsextremen Lager sei, um Bürger auf braune Gefahren hinzuweisen und so den Neonazis den Nährboden zu entziehen.
Siegfried Benker, Grünen-Fraktionschef im Rathaus, kritisiert, dass der "Verfassungsschutz mehr Energie darauf verwendet hat, unliebsame Gruppen zu schikanieren, die sich gegen rechts engagieren, als das rechtsextreme Lager auszuspionieren". Während die Staatsregierung über Jahre die braune Gefahr beschwichtigt habe, hätten Rechtsterroristen auch in München eine Blutspur hinterlassen. Zwei der "Döner-Morde" geschahen in München. Innenminister Herrmann wies den Vorwurf, nicht genug gegen Rechtsextremisten getan zu haben, als absurd zurück.