Radfahrer sollen sich an Kreuzungen künftig nicht mehr an den Ampeln für Fußgänger orientieren, sondern an denen für den Autoverkehr.
Wegen der Neuregelung der Straßenverkehrsordnung, die am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, hat das Kreisverwaltungsreferat bereits an einigen unübersichtlichen Kreuzungen angeordnet, an Fußgängerampeln zusätzlich auch ein Radlersymbol zu installieren. In diesem Jahr werden an etwa 50 Kreuzungen entsprechende Kombisymbole angebracht.
An Ampeln, die keine eigenen Signale für Radfahrer haben, müssen Radler von kommenden Jahr an erst stehenbleiben, wenn die Hauptampel der Straße auf Gelb umschaltet, teilt Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle mit. Da Radler deutlich schneller als Fußgänger unterwegs sind, dürfen sie auch dann noch über die Ampel, wenn das Fußgängersignal bereits rot zeigt.