Straßenverkehr:München darf keine dreidimensionalen Zebrastreifen haben

3D-Zebrastreifen

In Österreich wie hier in Linz gibt es bereits den ersten 3D-Zebrastreifen - für München hat sich das bayerische Innenministerium dagegen ausgesprochen.

(Foto: dpa)

Wir sind hier ja schließlich nicht in Island, argumentiert das bayerische Innenministerium.

Kolumne von Dominik Hutter

Das Jahr 1968 wird in den Annalen gemeinhin als Höhepunkt der studentischen Protestbewegung geführt. Nur wenige dürften sich erinnern, dass damals auch drei Abkommen unterzeichnet wurden, die bis heute das Aussehen eines Zebrastreifens definieren: das Weltübereinkommen über Straßenverkehrszeichen, das Europäische Zusatzabkommen zum gleichen Thema sowie das Protokoll über Straßenmarkierungen zum Europäischen Zusatzabkommen. Diese bahnbrechenden Papiere verhindern nun in München eine Neuerung, die wegen ihres kreativen Umgangs mit der Schwerkraft jede Menge Schaulustige angezogen hätte: den schwebenden Zebrastreifen.

Natürlich verfügen auch dessen aufgepinselte Balken in Wahrheit über die gewohnte Bodenhaftung. Aber eine spezielle Maltechnik hätte einen 3-D-Effekt ermöglicht, der als Schocker für unaufmerksame Autofahrer dienen sollte. Das isländische Örtchen Ísafjörður hat mit seinen Schwebe-Streifen inzwischen einige Berühmtheit erlangt. Was allerdings nur möglich ist, weil der Inselstaat jene internationalen Abkommen von 1968 nicht ratifiziert hat. Im Freistaat Bayern und damit auch in der Landeshauptstadt München sind die Vorgaben hingegen verbindlich. Weshalb das bayerische Innenministerium einen Vorstoß der FDP ablehnt, es an der Welfenstraße doch einmal auf gut Isländisch mit der abgehobenen Variante des Zebrastreifens zu probieren.

Die Gestaltung von Fußgängerübergängen sei bundesweit einheitlich geregelt, es handle sich um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, philosophieren die Verwaltungsbeamten. Für eine Ausnahmegenehmigung, in Form eines Verkehrsversuchs zum Beispiel, sehe man keinen Raum. Schließlich sei die Abweichung von den Gestaltungsvorgaben der Straßenverkehrsordnung keineswegs geringfügig.

Und weil es sich bei Zebrastreifen um einen "Vorrang auf einer gemeinsamen Konfliktfläche zugunsten des Fußgängerverkehrs" handelt, müsse das Ganze absolut rechtssicher ausfallen. Die Streifen an der Welfenstraße werden nun auf herkömmliche Art aufgebracht - platt wie eine Flunder sozusagen. Gut, dass zumindest die querenden Fußgänger dreidimensional sind. Das ermuntert zum Bremsen.

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