AmtsgerichtVorbestraft – nach 40 Jahren als Polizist

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Überlastung ist keine Entschuldigung für einen Polizisten, Strafanzeigen liegen zu lassen. (Symbolbild)
Überlastung ist keine Entschuldigung für einen Polizisten, Strafanzeigen liegen zu lassen. (Symbolbild) Sven Hoppe/dpa
  • Ein 60-jähriger Polizeihauptkommissar wurde wegen Strafvereitelung im Amt zu 7200 Euro Geldstrafe verurteilt.
  • Er hatte fünf Strafanzeigen in seinem Büro liegen lassen, sodass diese verjährten und die Täter straffrei ausgingen.
  • Das Gericht kritisierte auch die nachlässige Dienstaufsicht, da bei dem vertrauten Beamten nicht genau hingeschaut wurde.
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Ein Polizeibeamter lässt Strafanzeigen unbearbeitet liegen, sodass sie verjähren und die mutmaßlichen Täter ungestraft davonkommen. Das Amtsgericht verhängt eine Geldstrafe, rügt aber auch Versäumnisse in der Dienststelle.

Von Andreas Salch

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Mehr als vierzig Jahre war Hans R. Polizist. Seit wenigen Tagen ist er im Ruhestand – und vorbestraft. Wegen Strafvereitelung im Amt hat das Amtsgericht München den 60-jährigen ehemaligen Polizeihauptkommissar jetzt zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Euro (120 Tagessätze à 60 Euro) verurteilt.

In den letzten Jahren seiner Dienstzeit hatte R. fünf Strafanzeigen in einem Rollcontainer seines Büros liegen lassen. Es geht um zwei Fahrraddiebstähle, zwei Fälle von Beleidigung und eine Bedrohung. Folge: Die Staatsanwaltschaft konnte nicht ermitteln, die Fälle verjährten, sodass die mutmaßlichen Täter straffrei ausgingen. Da Hans R. dies bewusst gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, habe er „durch seine Untätigkeit“ dazu beigetragen,  „jemanden seiner gesetzlichen Strafe“ zu entziehen.

Hans R. räumte die Vorwürfe gleich zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht ein und wurde rot im Gesicht. Zuletzt war der 60-Jährige Ermittlungsbeamter und stellvertretender Dienstgruppenleiter. Diese Doppelbelastung sei für ihn anfangs kein Problem gewesen, versicherte er der Richterin. Aber im Laufe der Jahre hätten sich die Aufgaben summiert. Von 2020 an sei die Arbeit peu à peu immer mehr geworden. Das aber genügte der Richterin nicht als Erklärung für die liegengebliebenen Fälle.

Hans R. gestand daraufhin ein, dass er versucht habe, „zu verdrängen, dass mir die Arbeit über den Kopf wachsen könnte“. Das sei das „Hauptproblem“ gewesen. Außerdem sei er jemand, der dazu neige, seine Probleme „selbst zu erledigen“. Sein Arbeitspensum, neue Digitalisierungsprogramme in der Inspektion sowie Sonderschichten waren R.s Schilderungen zufolge aber nicht die einzigen Schwierigkeiten, die ihm zu schaffen gemacht hätten.

Nachdem seine Frau 2023 einen Schlaganfall erlitten habe, sei er „mental angeschlagen“ gewesen, berichtete der 60-Jährige. Er selbst habe 2024 zwei sogenannte leichte Herzinfarkte erlitten. Zu einem Kardiologen sei er aber erst im Januar 2025. gegangen. R. musste sich einer Bypass-OP unterziehen und wurde krankgeschrieben. Als seine Kollegen sich deshalb daran machten, die offenen Vorgänge, also Anzeigen, die R. bearbeitete, zu sichten, und sie in ein neues Computersystem übertragen wollten, fiel ihnen auf, dass fünf bereits verjährt waren.

Die Richterin stutzte. Ob denn in der Vergangenheit anhand von Listen „nicht standardmäßig“ überprüft worden sei, wie viele Verfahren jeder Beamte noch bearbeiten müsse, fragte sie den neuen Inspektionsleiter bei seiner Vernehmung. Doch, antwortete der. Beim Kollegen R. auch?, hakte die Vorsitzende nach. Dessen ehemaliger Chef, so der Zeuge, habe Hans R. als „Urgestein der Inspektion“ absolut vertraut, und wegen dieses besonderen Vertrauensverhältnisses sei bei ihm  „nicht ganz so genau hingeschaut“ worden.

An dem Vorwurf der Untätigkeit hielt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am Ende nicht mehr fest. Dafür kritisierte sie die früheren Kontrollmechanismen auf dessen ehemaliger Dienststelle und forderte die Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 10 800 Euro (180 Tagessätze à 60 Euro).

Auch die Vorsitzende Richterin bemängelte die nachlässige Dienstaufsicht, machte aber auch Hans R. den Vorwurf, dass er sich angesichts seiner Probleme nicht habe helfen lassen. Da es sich bei den liegengelassenen Fällen eher um „Bagatellsachen“ gehandelt habe, so die Richterin, sei eine Tagessatzhöhe von nur mehr 60 Euro angemessen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Hans R. sagte vor der Urteilsverkündung, er hätte nicht gedacht, dass seine Dienstzeit einmal so ende. Im Hinblick auf das Disziplinarverfahren, dem er sich nun noch stellen muss, sagte die Richterin zu ihm: „Ich wünsche Ihnen, dass da nicht allzu viel auf Sie zukommt.“

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