Strafprozess:Mauser-Revision im September vor Bundesgerichtshof

Der Strafprozess wegen sexueller Nötigung um den früheren Präsidenten der Musikhochschule, Siegfried Mauser, geht in die nächste Runde: Im September wird der erste Strafsenat am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mündlich über die Revisionen in der Causa Mauser entscheiden. Mauser war im Mai 2018 vor dem Landgericht München I zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, weil er eine Frau, die sich bei ihm um einen Job bewarb, laut Gerichtsurteil dreimal massiv sexuell genötigt hatte. Eine andere Bewerberin hatte ihn der Vergewaltigung bezichtigt, das Gericht schenkte der Frau Glauben, zog Mauser dafür aber nicht zur Rechenschaft, zumal zum Zeitpunkt der Tat noch das alte Sexualstrafrecht gegolten habe. Diese Nebenklägerin legte über ihre Anwältin Revision ein, ebenso die Staatsanwaltschaft sowie Mauser selbst. Dass der BGH mündlich verhandelt, kommt eher selten vor. Dietlind Weinland, Richterin und Pressesprecherin am BGH, erläutert, dass unter anderem dann mündlich verhandelt werde, wenn der Senat zuvor zu keiner einstimmigen Entscheidung gekommen sei.

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