Strafen für Zweckentfremdung:Wie andere Großstädte gegen illegale Ferienwohnungen kämpfen

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So gehen andere Städte gegen illegale Vermietungen vor. (Foto: REUTERS)

Berlin ahndet Zweckentfremdung mit bis zu 500 000 Euro, Köln hofft auf Hinweise aus der Bevölkerung. Und Hamburg verzehnfacht zum Jahreswechsel die Höhe der Strafen.

Von Verena Mayer, Benedikt Müller und Angelika Slavik

Berlin

Touristen, die lieber in Ferienwohnungen Party machen als ins Hotel zu gehen, sind den Berlinern schon lange ein Dorn im Auge. Seit 2014 ist es verboten, Wohnungen anders zu nutzen als zum dauerhaften Darin-Wohnen, und die Berliner Behörden sind äußerst kreativ, wenn es darum geht, verbotene Touristenwohnungen zu finden. Kontrolleure ziehen los, nehmen ganze Häuserblöcke unter die Lupe - und verhängen Strafen von bis zu 500 000 Euro, wenn sie eine illegale Ferienwohnung finden.

Und selbst wer nur hin und wieder ein Zimmer der selbst genutzten Wohnung an Gäste vermietet, braucht dafür eine Registriernummer des jeweiligen Bezirks, die dann zum Beispiel in einem Inserat auf Airbnb angeführt werden muss. Fehlt sie, drohen wieder Strafen. Seither ist die Zahl der aktiven Berliner Inserate auf Airbnb um 18 Prozent gesunken. Und was das Aufspüren der Wohnungen betrifft, setzt man in Berlin weniger auf Datentransparenz als auf ein altes Phänomen: soziale Kontrolle. Wer den Verdacht hat, eine illegale Ferienwohnung in der Nachbarschaft zu haben, kann das anonym im Internet melden. Der Rücklauf soll laut den Behörden enorm sein.

Köln

In Köln geht man davon aus, dass es mehr als 5000 Ferienapartments im Stadtgebiet gibt. Wie viele davon illegal sind, kontrolliert die Stadt seit dem Herbst intensiver. 13 Ermittler und Sachbearbeiter fahnden nun nach Wohnungen, die ohne Genehmigung umgenutzt wurden. Die Stadt will, dass möglichst viele zweckentfremdete Einheiten zurück auf den Wohnungsmarkt kommen, der seit Jahren angespannt ist. Vor vier Jahren hat Köln eine Schutzsatzung eingeführt. Wer seine Wohnung in ein Ferienapartment oder ein Büro umwandeln will, braucht seitdem eine Genehmigung. Diese erteilt das Wohnungsamt aber nur in Ausnahmefällen. Und wer ohne Erlaubnis Wohnraum zweckentfremdet, dem droht die Stadt mit Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro.

Mittlerweile hat die Behörde mehr als 1200 Einheiten in der Stadt kontrolliert. 140 entsprechende Verfahren hat sie bislang eingeleitet und so bereits 375 000 Euro an Bußgeld eingenommen. Dennoch tauchen immer wieder neue Apartments auf Plattformen wie Airbnb auf. "Wir sind komplett auf Hinweise und auf unsere eigenen Ermittlungen im Internet angewiesen", sagt Josef Ludwig, der Leiter des Amts für Wohnungswesen. Die Stadt wirbt dafür, dass Bürger der Behörde entsprechende Hinweise schicken können.

Hamburg

Auch in Hamburg müht sich die Stadtregierung schon seit Jahren, illegalen Ferienwohnungen beizukommen. Die Wohnungsnot in der Hansestadt ist heftig - und das obwohl Hamburg seit einigen Jahren den Neubau von Wohnungen massiv ausgeweitet hat. Entsprechend hitzig wird die Debatte geführt: Die Stadtpolitik wirft den Vermietern vor, aus Profitgier Wohnraum zu verschwenden, der von Einwohnern dringender benötigt würde als von Touristen. Die Interessenvertreter der Airbnb-Vermieter wiederum finden, die Stadt lenke nur von ihren Versäumnissen in Sachen Wohnbaupolitik in den vergangenen Jahrzehnten ab. Hamburg reagierte zunächst mit einer Verschärfung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum - allerdings ohne nachhaltigen Erfolg. Waren im November 2014 noch etwa 900 Hamburger Inserate bei Airbnb online, sollen es heute 7500 Anbieter sein.

Von Januar 2019 an werden die Regeln deshalb noch einmal verschärft: Künftig dürfen privat genutzte Wohnungen nur noch maximal acht Wochen im Jahr an Feriengäste weitervermietet werden. Um das zu überprüfen, sollen sich Anbieter künftig mit einer Nummer registrieren lassen - und Portale wie Airbnb sollen verpflichtet werden, nur noch Angebote mit solch einer Registrierungsnummer zuzulassen. Der Strafrahmen bei Verstößen gegen die Vorgaben soll zudem von zuletzt 50 000 Euro auf dann 500 000 Euro erhöht werden.

© SZ vom 13.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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