Strafbefehl:Flüchtlingshelfer zeigt Hitlergruß

  • Im Juni 2018 zeigte der Erzieher auf einer Demonstration den Hitlergruß. Dafür muss er sich vor Gericht verantworten.
  • Kurios: Der Angeklagte engagiert sich in der Flüchtlingshilfe und zeigte den Gruß auf einer Gegendemo zu einer Pegida-Veranstaltung.
  • Sein Anwalt setzt sich darum bei der Staatsanwaltschaft für eine Einstellung des Verfahrens ein, etwa gegen eine Spende.

Von Susi Wimmer

Stoffhose, Vollbart, langes Haar: Edgar D. sieht nicht aus wie ein Nazi, er redet nicht wie ein Nazi und wenn der 35-jährige Student vor Augen hat, dass er kommenden Dienstag vom Amtsgericht München quasi als Nazi verurteilt werden könnte, dann ist das für ihn "unerträglich".

Im Rausch hat Edgar D. im vergangenen Sommer Anhängern einer Pegida-Demonstration mit der linken Hand den Hitlergruß gezeigt und "Sieg Heil" gerufen. "Ich wollte ihnen einen Spiegel vorhalten, weil ich so entsetzt war von ihren Reden über ,Umvolkung'", sagt er. Polizisten sahen ihn, schrieben eine Anzeige - und nun soll es zu einem womöglich folgenschweren Prozess kommen.

Ja, natürlich sei sein Verhalten "total blöd" gewesen, sagt der Münchner heute. An jenem 13. Juni 2018 sei er nicht mehr ganz nüchtern gewesen. Der Erzieher und Pädagogik-Student, der sich auch in der Flüchtlingsarbeit engagiert, hatte zuvor auf einer offenen Musikbühne gerappt, gefeiert und wollte gegen 18 Uhr mit Freunden in Richtung Isar ziehen. Auf dem Marienplatz sprang ihm sofort der Pegida-Protest ins Auge.

"Dieses rechte Propagandazeug" sei ihm so aufgestoßen, dass er sich zu den Gegendemonstranten gesellte und das machte, was die Justiz "Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation öffentlich verwenden" nennt. Polizisten sahen das, "die haben, denke ich, auch verstanden, wie es gemeint war", glaubt Edgar D. Trotzdem zeigten ihn die Beamten an, bald darauf flatterte ein Strafbefehl ins Haus: 1500 Euro sollte er für sein Verhalten bezahlen. Das Delikt wäre damit aktenkundig, "da steht dann im erweiterten Führungszeugnis, dass ich quasi ein Nazi sein soll, und damit habe ich ein Problem, ein Referendariat als Förderschullehrer zu bekommen".

Der Anwalt hält den Hitlergruß für einen Grenzfall

Philip Müller vertritt den Pädagogen anwaltlich und wandte sich mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft. Man möge doch über eine Einstellung nachdenken, sein Mandant sei auch bereit, an eine Organisation etwa gegen rechts zu spenden, bot er als Kompromiss an. Juristisch, sagt der Anwalt, sei es tatsächlich ein Grenzfall. Konnte man eindeutig erkennen, dass das Handheben nicht als Verherrlichung gemeint war? Hat Edgar D. vorsätzlich gehandelt? Strafverteidiger Müller jedenfalls schätzt die vorwerfbare Schuld seines Mandanten als "sehr gering" ein.

Edgar D. hat inzwischen verstanden, dass man in Deutschland - bis auf wenige Ausnahmen in Kunst oder Forschung - keinen Hitlergruß zeigen darf, auch nicht ironisch. "Klar", sagt er, es gehe um die Außenwirkung, etwa für ausländische Touristen, die sich in der Stadt aufhalten. Ob die seine Geste gesehen haben, weiß er nicht. "Den Pegida-Aufzug haben sie aber sicher bemerkt."

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