Stille Tage:Tanzen und Tratzen

Eine Liberalitäts-Debatte mit viel Heuchelei

"Feiern aus Protest" vom 21. März und das vom Bundesverfassungsgericht gelockerte Tanzverbot an sogenannten stillen Tagen wie etwa am Karfreitag:

Echo einer vergangenen Zeit

Letztlich sind Karfreitag, Ostern oder Weihnachten für die meisten Menschen - wenn überhaupt - nur noch Rudimente ihrer christlichen Erziehung. Eine Bedeutung im Alltag haben christliche Regeln bei den meisten Menschen doch nicht mehr. In diesem Sinne sind die stillen Tage im Feiertagsgesetz Echos einer vergangenen Zeit. Auf der anderen Seite kann es aber auch nicht schaden, ein oder zwei Mal im Jahr innezuhalten und über sich, sein Verhalten oder sein Leben nachzudenken. Handy ausmachen, nicht in die Glotze glotzen, einmal an einem Freitag nicht Party machen, bis der Arzt kommt.

Das hat bislang noch keinem geschadet, auch ohne jeden christlichen Hintergrund. In diesem Sinne sind zwei, drei stille Tage im Jahr absolut in Ordnung. Es kommt halt darauf an, was man daraus macht. Thomas Strauss, München

Warum gerade da Party?

Warum in Herrgotts Namen muss ausgerechnet am Karfreitag eine Tanzparty stattfinden? Es gibt mehr als 300 Tage im Jahr, wo man Partys abhalten kann - nein, man will provozieren, und das Kreisverwaltungsreferat hält sich schamhaft zurück. Der Karfreitag ist für protestantische Christen der höchste Feiertag im Kirchenjahr, und man darf wohl erwarten, dass dies respektiert wird. Schließlich leben wir immer noch in einem christlichen Land! Bei anderen Glaubensgemeinschaften sind wir nicht so zögerlich!

Das Gleiche gilt auch für weitere "stille" Tage, wie zum Beispiel Allerheiligen. Man sollte nicht nach Hintertürchen suchen und auf Versammlungsfreiheit pochen, wenn es so viele weitere Möglichkeiten gibt, zu feiern und Lärm zu machen. Helga Morell, Pullach

Beidseitig Butter aufs Brot

Das Verhalten der Protestierer ist wohl widersprüchlich: Den arbeitsfreien Tag gerne mitnehmen - aber nicht seinem Inhalt gemäß begehen. Wenn die Protestierer am Karfreitag arbeiteten - etwa im Bereich sozialer Dienste, dann sollen sie von mir aus abends feiern. Aber nur den Feiertag mitnehmen und total verweltlichen, das ist ein klassischer Fall des Streichens des Butterbrotes auf beiden Seiten. Dr. Friedl Brych, Schwarzhofen

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: