Süddeutsche Zeitung

Umstrittener Vertrag:Berater fordern 25 Millionen Euro von Stiftung Schlaganfallhilfe

Das Oberlandesgericht München hat den Unternehmensberatern grundsätzlich Recht gegeben. Allerdings muss sich nun der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Von Stephan Handel

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat zwei Münchner Unternehmensberatern Recht gegeben, die die Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe (SDSH) auf Schadenersatz in Höhe von 25 Millionen Euro verklagt hatten. In einem sogenannten Zwischenurteil entschied das Gericht, dass der Anspruch "dem Grunde nach" bestehe, sagte aber noch nichts über dessen Höhe. Zunächst wird sich nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen - wegen grundlegender ungeklärter Fragen aus dem Stiftungs- und Vereinsrecht ließ das OLG die Revision zu.

Stefan Mahlert und Robert Hobelsberger kamen mit der Schlaganfallhilfe vor fast zehn Jahren in Kontakt. Diese wurde von Liz Mohn gestiftet, der starken Frau beim Gütersloher Bertelsmann-Konzern. Die beiden Münchner sollten für die Stiftung Wege finden, deren Produkte und Dienstleistungen besser zu vermarkten. Dazu gründeten die beiden das Unternehmen "CC4Y" und verhandelten mit der Stiftung einen "Verwertungs- und Vermarktungsvertrag". Der sah vor, dass CC4Y von den erzielten Erlösen zehn Prozent an die Stiftung abführt. Diesen hatte Brigitte Mohn unterschrieben, Tochter von Liz Mohn und damals Vorstand der Stiftung.

Doch von einem Tag auf den anderen sollte alles nicht mehr gelten: Die Stiftung behauptete plötzlich, es gebe gar keinen Vertrag, in einem zweiminütigen Gespräch wurde Mahlert und Hobelsberger eröffnet, dass die Zusammenarbeit beendet sei. Die wollten sich das nicht gefallen lassen und klagten. Der behauptete Schaden von 25 Millionen Euro setze sich, so sagen sie, zusammen aus Gründungskosten, aus der Absage eines Investors, der mit einer großen Summe einsteigen wollte - und aus einem geschätzten, nun aber entgangenen Gewinn von 15 Millionen Euro.

Das Landgericht München I verhandelte in der ersten Instanz sechs Jahre lang - und wies die Klage schließlich ab. Hauptsächlicher Grund: Die Satzung der Stiftung beschränke die Handlungsvollmacht des Vorstands auf den "Zweck der Stiftung" - und ein Gutachter war im Verfahren zu dem Schluss gekommen, dass der Vertrag mit CC4Y die Gemeinnützigkeit der SDSH hätte gefährden können. Deshalb sei Brigitte Mohn gar nicht befugt gewesen, den Vertrag zu unterschreiben.

Mahlert und Hobelsberger gingen in Berufung - das Oberlandesgericht kassierte das Urteil der ersten Instanz und gab den beiden Recht. Die Begründung ist juristisch einigermaßen kompliziert, lässt sich aber kurz so zusammenfassen: Wenn der Vorstand einer Stiftung nicht befugt ist, diese in allen Belangen zu vertreten, dann muss das in der Satzung eindeutig so formuliert sein. Nur so könnten etwaige Geschäftspartner erkennen, ob ein vereinbartes Geschäft überhaupt rechtswirksam zustande gekommen sei. Der 15. Zivilsenat des OLG betont, dass seine Meinung - und die dahinterstehenden Fragen - bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt sind, und ließ deshalb die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Diese haben die Rechtsanwälte der Stiftung bereits eingelegt, ihre Begründung ist aber noch nicht fertig.

Das Zwischenurteil des OLG bestätigt den Anspruch der beiden Münchner grundsätzlich, trifft aber keine Aussage über die Höhe des Schadenersatzes. Allerdings steht in dem Urteil, dass ein Schaden aufgrund entgangenen Gewinns entstanden sei, "wenn wohl auch bei weitem nicht in der geltend gemachten Größenordnung von 15 Mio. Euro". Stefan Mahlert macht dieser Satz dennoch Hoffnung: "Die restlichen zehn Millionen sind für das Gericht also unstrittig." Über die tatsächliche Höhe des Schadenersatzes müsste, falls der BGH das Urteil bestätigt, in einem weiteren Verfahren verhandelt werden.

Michael Brinkmeier, Vorstand der Stiftung, sieht das naturgemäß völlig anders: "Es ist doch überhaupt kein Schaden entstanden - was die beiden Herren präsentieren, sind Mondsummen, Potemkinsche Dörfer." Brinkmeier betont, dass die Angelegenheit "eine Sache der Vergangenheit" sei: "Es ist sehr bedauerlich, dass versucht wird, der Stiftung Schaden zuzufügen." Zwar sehe er den Rechtsstreit nüchtern, er wisse aber auch: "Wir versuchen seit Jahren mühsam, die Schlaganfallversorgung in Deutschland zu verbessern - da ist kein Geld zu verdienen." Stefan Mahlert hingegen bleibt dabei: "Das kann doch nicht sein, dass der Vorstand einer Stiftung alles unterschreiben darf und später so tun kann, als gelte das nicht." (AZ: 15 U 3037/19)

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SZ vom 10.08.2020/huy
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