Ein junger Mann, der im Vorjahr einen Autounfall auf der Staatsstraße 2070 bei Höhenrain (Landkreis Starnberg) verursacht hat, bei dem seine 19-jährige Beifahrerin starb, muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Wolfratshauser Jugendschöffengericht verurteilte den jetzt 20-jährigen Kfz-Mechatroniker in Ausbildung am Dienstag zu einer Jugendstrafe wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und fahrlässiger Tötung. „Ich vermag mir nicht vorzustellen, was Sie durchlitten haben“, sagte die Vorsitzende Richterin Friederike Kirschstein-Freund zu den Eltern und der Schwester der Getöteten. „Uns ist klar, dass Sie mit dieser Tragödie nie werden abschließen können.“
Am 22. Mai 2023 war der Angeklagte gegen 23.10 Uhr von Dorfen nach Höhenrain unterwegs, als er sein Auto bei einem Tempo von mindestens 120 Kilometern pro Stunde in einer Rechtskurve übersteuerte. Der Wagen begann zu schleudern, schlitterte knapp hundert Meter quer durch die Unterführung der Garmischer Autobahn A 95 und knallte mit der Beifahrerseite gegen einen Baum, der sich bis zu 80 Zentimeter ins Fahrzeug drückte. Das hat ein Sachverständiger für Verkehrsunfälle aus den Reifenabriebspuren und dem Schadensbild geschlossen.
„Der Inbegriff der besonderen Gefährlichkeit.“
Erlaubt waren an der Unfallstelle maximal 100 Kilometer pro Stunde. Der Angeklagte sei viel zu schnell gefahren, so die Vorsitzende Richterin. Es sei nur eine Frage des Zufalls gewesen, durchzukommen oder den Wagen nicht mehr kontrollieren zu können. „Das ist der Inbegriff der besonderen Gefährlichkeit“, so Kirschstein-Freund. Die Schwere der Schuld sei gegeben, weil der Angeklagte sein eigenes Leben und das seiner Beifahrerin leichtsinnig gefährdet habe. Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung sei damit erfüllt, so die Vorsitzende Richterin. Der Angeklagte hätte langsamer fahren können.
Wäre er bei Tempo 100 ins Schleudern gekommen, so der Unfallsachverständige, wäre die Kollision mit dem Baum vermeidbar gewesen. Nicht nachweisen konnte ein Rechtsmediziner, dass die Wahrnehmungs- und Reaktionsfähigkeit des Angeklagten unter dem Einfluss von Cannabis schwerwiegend beeinträchtigt war – und das trotz 4,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut.
Mit ihrem Urteil blieb Kirschstein-Freund ein halbes Jahr unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Die Verteidiger hatten höchstens 18 Monate auf Bewährung gefordert.
Negativ wertete die Vorsitzende Richterin, dass der junge Mann bislang keinerlei Kontakt zu den Angehörigen der Getöteten gesucht habe und einen vereinbarten Termin kurzfristig abgesagt habe, weil es ihm nicht gut gegangen sei. „Der Angeklagte hat offensichtlich noch nicht gelernt, dass es Situationen gibt, in denen die eigenen Interessen hintanzustellen sind.“

