Wohnen:Am Wiesengrund läuft's noch nicht rund

Starnberg Rathaus Wiesengrund

Bislang nur Theorie: Einheimischenmodell am Wiesengrund.

(Foto: Georgine Treybal)

Bewerber des Starnberger Einheimischenmodells sollen kurzfristig ihren Immobilien- und Grundstücksbesitz per aktuellem Wertgutachten darlegen

Von Peter Haacke, Starnberg

Das Angebot ist verlockend, die Resonanz ist enorm, die Erfolgsaussichten aber sind realistisch betrachtet wohl eher gering: Mehr als 300 Interessenten haben sich bis Ende Januar um eines von insgesamt 51 Grundstücken beworben, die die Stadt Starnberg im Einheimischenmodell "Am Wiesengrund" vergibt. Rein rechnerisch dürften somit also fünf von sechs potenziellen Häuslebauern leer ausgehen. Bis Ende April, so hatte es Bürgermeisterin Eva John verkündet, sollte entschieden sein, wer bauen darf und wer nicht. Dieser Tage gab es dazu auch Post von der Stadtverwaltung. Doch der Inhalt des Schreibens aus dem Rathaus mitten in den Osterferien dürfte so manchen überraschen.

Der Brief enthält nämlich keine Zu- oder Absage. Die Bewerber sollen vielmehr einen weiteren Nachweis zu ihrem jeweiligen Immobilienvermögen erbringen. Das Ärgerliche aus Sicht einiger Interessenten: Wer eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück besitzt, dafür aber bis 30. April kein aktuelles Wertgutachten nebst Grundbuchauszug vorlegen kann, soll laut dem Schreiben aus dem Rathaus von der Bewerbung ausgeschlossen werden. Richtig ist allerdings auch: Wer größeren Immobilienbesitz hat, kommt für das Einheimischen-Modell wohl ohnehin kaum in Frage.

Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware in Starnberg. Wenig überraschend war daher die große Zahl an Bewerbern auf eine erste Ausschreibung der Stadt Starnberg, die zwischen der Kreisstadt und der Nachbargemeinde Pöcking ein Einheimischen-Modell realisieren will. Bürgermeisterin John hatte den Start des Vergabeverfahrens für 51 Grundstücke zum Bau von Reihenhäusern auf der Bürgerversammlung verkündet, binnen zwei Monaten meldeten sich 318 Bewerber. Doch die werden sich auch weiterhin gedulden müssen: Die Stadtverwaltung hat kurz vor Ostern mitten in der Ferienzeit alle Bewerber angeschrieben und verlangt einen Nachweis über ihr Immobilienvermögen.

"Um die Prüfung der Zugangsberechtigungen endgültig abschließen zu können", heißt es im Schreiben vom 16. April, "bitten wir Sie, uns als letzten Schritt Ihr Immobilienvermögen jeglicher Art (Gebäude und Freiflächen) innerhalb sowie außerhalb der Stadt Starnberg darzulegen". Dazu sollen Bewerber eine aktuelle Expertise aus den Jahren 2018 oder 2019 vorlegen. Wertgutachten aus vorherigen Jahren könnten nicht gewertet werden, heißt es, "und somit wird die komplette Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen". Sofern kein Immobilienvermögen vorliegt, muss der Stadt lediglich eine unterzeichnete Bestätigung übersandt werden.

Mittlerweile hat eine Pressesprecherin der Stadt den Brief in Teilen revidiert: "Um den Fortschritt des Verfahrens nicht unnötig zu verzögern, wurde das Schreiben trotz Ferien mit einer üblichen Frist von 14 Tagen versendet", erklärt Sarah Buckel, Amtsleiterin für Standortförderung, Kultur und Öffentlichkeitsarbeit. Eine Fristverlängerung sei "auf Nachfrage selbstverständlich möglich". Die Stadt habe lediglich explizit das Immobilienvermögen der Bewerber außerhalb der Stadt Starnberg abgefragt, weil sich bei der Auswertung der Bewerbungsunterlagen gezeigt habe, "dass einige Interessenten lediglich ihr Immobilienvermögen innerhalb Starnbergs angegeben hatten". In den Vergaberichtlinien der Stadt, die sich weiterhin auf ihrer Homepage finden, war bislang nur indirekt von Grundbesitz außerhalb der Stadt die Rede. In dem Papier steht zu lesen, dass das Vermögen der Bewerber (Immobilien und Kapital) nicht höher sein dürfe als 40 Prozent der voraussichtlichen Grunderwerbs, Hausbau- und Nebenkosten. Es fehlt jedoch der Hinweis darauf, dass der Immobilienbesitz per aktuellem Gutachten offengelegt werden muss.

Fraglich ist, ob die Betroffenen angesichts der gesetzten Frist in der Lage sind, auf die Schnelle ein aktuelles Gutachten zu beschaffen. Ebenfalls unbekannt ist, wann sich der Stadtrat mit der Vergabe der Grundstücke anhand eines Punktesystems in nicht öffentlicher Sitzung befassen wird. In jedem Fall aber wird sich die Entscheidung weiter verzögern. Nach aktuellem Stand sei mit Abschluss der Prüfung und der Befassung des Stadtrats erst in einigen Wochen zu rechnen, so Buckel. Einziger Trost für diejenigen, die weder innerhalb noch außerhalb Starnbergs Grundstücke oder Immobilien besitzen: Sollte es bei den Vorgaben bleiben, dürfte sich die Anzahl potenzieller Konkurrenten um eines der Baugrundstücke sehr wahrscheinlich verringern.

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