Wörthsee:Polizei ermittelt nach Tötung von wilderndem Hund

Ein Jäger hatte das Tier am Samstag in der Nähe eines Spielplatzes erschossen. Nun prüft die Polizei die Hintergründe der Tat.

Die Tötung eines wildernden Hundes, der am Samstagnachmittag von einem Jäger unmittelbar neben dem Spielplatz der Grundschule Wörthsee erschossen worden war, wird ein polizeiliches Nachspiel haben. Auf Anfrage teilte Winfried Naßl, Leiter der Polizeiinspektion Herrsching, mit: "Die Polizei ermittelt und versucht, die Hintergründe zu klären." Die Angelegenheit war öffentlich bekannt geworden, weil sich zur Zeit des Abschusses eine Mutter aus Wörthsee mit ihren drei Kindern im Alter von fünf, sieben und acht Jahren sowie deren Großmutter auf dem Schulhof nur durch einen Zaun getrennt in unmittelbarer Nähe zum Schützen aufgehalten hatte. Die Kinder sind nach Angaben des Vaters traumatisiert, der Mann erstattete Anzeige.

Wie die Polizei mitteilte, hatte der Pächter des Jagdreviers Walchstadt am 28. Juli gemeldet, dass er in seinem Jagdrevier schon zwei Wochen zuvor zwei herrenlose Hunde festgestellt habe. Die Tiere hätten kein Halsband getragen, auch sonst seien keine Hinweise auf den Halter vorhanden gewesen. Der Jagdpächter belegte seine Aussage durch Bilder einer Wildkamera. Die Polizei konnte die Hunde im Rahmen ihrer Streifenfahrten allerdings nirgendwo entdecken. Um welche Rasse es sich bei den streunenden Tieren handelt, ist bislang unbekannt. Nach Zeugenaussagen soll das erschossene Tier ein größerer Mischlingshund gewesen sein.

Am Samstagnachmittag dann teilte der Jagdpächter der Polizei mit, dass einer seiner Revierjäger einen wildernden Hund im Bereich Walchstadt getötet habe. Der Jäger habe beide Hunde im Bereich nordwestlich der Grundschule entdeckt, als sie einem Reh nachstellten - und geschossen. Gegenstand der Ermittlungen sind nun der genaue Standort des Schützen bei der Schussabgabe sowie die Schussrichtung - und damit auch die Frage, ob Personen möglicherweise gefährdet waren. Offen ist bislang auch, inwiefern der Halter der beiden Hunde ordnungsrechtlich belangt werden kann. Das zweite Tier befindet sich nach Polizeiangaben mittlerweile wieder bei seinem Besitzer in Walchstadt, der die Tiere bereits am 8. Juli als abgängig gemeldet hatte.

Laut Bayerischem Jagdgesetz ist es berechtigten Personen, etwa Revierinhabern oder Jägern, erlaubt, unter gewissen Umständen wildernde Hunde zu töten. Hunde gelten als wildernd, wenn sie im Jagdrevier erkennbar Wild nachstellen und dieses gefährden können. Die Polizei Herrsching bittet Zeugen des Vorfalls um Kontaktaufnahme unter 08152/9302-0.

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