Amtsgericht Starnberg :Erdachter Bombenterror

Lesezeit: 2 Min.

Zweimal rief der Angeklagte bei der Polizei an, um vor einem angeblichen Bombenanschlag zu warnen. Der Mann gesteht vor dem Amtsgericht Starnberg, damals gelogen zu haben. (Foto: Arlet Ulfers)

Ein anonymer Anrufer warnt im Juni 2022 vor einem Anschlag auf das Festzelt der Steinebacher Feuerwehr, in dem Luise Kinseher auftritt. Sein Motiv bleibt unklar.

Von Christian Deussing, Wörthsee

Im Festzelt hatten sich im Juni 2022 mehr als 1200 Besucher eingefunden, um das 125-jährige Bestehen der Feuerwehr Steinebach-Auing in der Gemeinde Wörthsee zu feiern: Die bekannte Kabarettistin Luise Kinseher trat an jenem Abend auf. Aber noch vor der Pause gingen bei der Herrschinger Polizei zwei Notrufe ein: Ein unbekannter Mann mit bayerischem Akzent hatte unter falschem Namen vor zwei arabisch sprechenden Männern gewarnt, die angeblich eine Bombe im Festzelt zünden wollten. Er selbst könne ein wenig Arabisch verstehen und habe die Männer belauscht. Doch das war alles erlogen. Mit dem Fall befasste sich jetzt das Starnberger Amtsgericht.

Auf der Anklagebank saß ein 61-jähriger Familienvater, vorgeworfen wurde ihm die Störung des öffentlichen Friedens, die Androhung von Straftaten und der Missbrauch von Notrufen. Bei der Polizei lösten die Anrufe einen Großeinsatz aus. Der Mann gestand die Taten, und auch, dass es keine Gefahrenlage gegeben habe. Weiter wollte er sich in der Verhandlung aber weder zum Sachverhalt noch zu den Gründen seines Verhaltens äußern. Er wurde zu einer einjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, wobei auch noch ein Strafbefehl aus einem Betrugsfall einbezogen wurde. Der Angeklagte muss zudem 1000 Euro an einen Sozialverein zahlen.

Dem Mann waren die Ermittler nach Hinweisen aus Feuerwehrkreisen auf die Spur gekommen. Die Fahnder entdeckten in seiner Wohnung das Handy, mit dem er seinerzeit bei der Polizeiwache angerufen hatte. Auf diesem Gerät habe der Angeklagte im Internet zuvor auch danach gesucht, ob unterdrückte Nummern nachverfolgt werden könnten, sagte ein Ermittlungsbeamter im Prozess.

Auch der Steinebacher Feuerwehrkommandant wurde im Prozess zum damaligen Geschehen befragt. Nachdem es in der Nähe zuvor zweimal kurz im Freien gebrannt hatte, die Feuer aber schnell gelöscht werden konnten, sei ihm von der Polizei mitgeteilt worden, dass eventuell ein Anschlag bevorstehe. Gemeinsam habe man entschieden, kein Aufsehen zu erregen und das Zelt nicht zu räumen, berichtete der Kommandant. „Denn meine größte Sorge war, eine Massenpanik auszulösen.“ Verdeckte Ermittler und Zivilpolizisten suchten daraufhin im Zelt und hinter der Bühne nach möglichem Sprengstoff. In der Pause sei dann auch Luise Kinseher von der Warnung unterrichtet worden. Die Künstlerin habe aber trotzdem weitergespielt, sagte der Feuerwehrchef.

Solche Anrufe seien keine Kavaliersdelikte, betont der Richter

Er habe jedoch ein mulmiges Gefühl gehabt, es habe eine „komische Stimmung“ nach der Veranstaltung geherrscht, erinnerte sich der Feuerwehrchef. Denn die Sache habe sich herumgesprochen, auch weil viele Polizeikräfte anwesend waren. Sie hätten die vermeintlichen Warnanrufe des unbekannten Bürgers sehr ernst genommen. Der befand sich nun auf der Anklagebank – und brachte trotz seines Geständnisses kein Wort des Bedauerns über die Lippen.

Der Amtsrichter betonte, dass solche Anrufe keine Kavaliersdelikte seien und forderte den Kleinunternehmer auf, so etwas nie wieder zu machen. Damit der Mann wieder auf geordnete Bahnen kommt, wird ihm ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Das Gericht mahnte ihn eindringlich, die Auflagen einzuhalten.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Hitler-Attentat am 20. Juli 1944
:Wer hat Stauffenbergs Aktentasche besorgt?

Diese Frage stellt sich der BR-Journalist Thies Marsen in der Podcastreihe „Alles Geschichte“, nachdem seine Oma stets behauptet hat, sie sei das gewesen. Eine Spurensuche mit erstaunlichen Ergebnissen.

Rezension von Linus Freymark

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: