Wörthsee:Plakatieren erlaubt - aber nicht überall

An jedem Laternenmast mehr oder weniger schöne Konterfeis, auf Wiesen großflächige Transparente, dazu die vielen Plakatständer der Parteien entlang der Straßen. Schön ist das oft nicht, wie vor Wahlen in Wörthsee plakatiert wird. Eine neue Verordnung soll es nun richten. In der jüngsten Sitzung diskutierten die Gemeinderäte über das Wie. Auslöser war ein CSU-Antrag, nach dem die Parteien bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen nur noch auf wenigen großen, von der Gemeinde aufgestellten Plakatständern werben dürften. Nur bei Kommunalwahlen sollten auch die kleinen Plakate erlaubt sein. Um dem "Wettrüsten" beim Plakatieren Einhalt zu gebieten, einigte man sich darauf, dass die Gemeinde acht neue Plakattafeln bei einem örtlichen Schreiner in Auftrag gibt, die bei allen Wahlen aufgestellt werden. Plakate an Laternen sind nicht mehr erlaubt. Transparente für Großveranstaltungen wie Seefest, Bürgerversammlung oder Triathlon sind weiter zulässig, müssen aber von der Verwaltung genehmigt werden. Vor Kommunalwahlen dürfen die Parteien weiterhin eigene Plakatständer postieren, aber nur eine bestimmte Anzahl.

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