Auch fünf Wochen nach einem Arbeitsunfall am 23. Juli, bei dem rund 40 Liter ölverseuchte Flüssigkeit über die Kanalisation und den Auinger Bach in den Wörthsee liefen, ist nicht eindeutig geklärt, wie es zu dieser Umweltverschmutzung kommen konnte. Aus Sicht der Kreisgruppe Starnberg im Bund Naturschutz (BN) sind eine Reihe von Fragen weiterhin ungeklärt.
Derweil berichten Anwohner, dass sich noch immer Ölschlieren im Uferbereich, an der Bachmündung und der Wasseroberfläche finden. Angesichts widersprüchlicher Aussagen zum Hergang und den Auswirkungen des Ölunfalls spricht der BN-Kreisvorsitzende Günter Schorn von einem „Umweltdesaster, welches verharmlost und vertuscht wird“.
Der BN verlangt nun Aufklärung. In einem offenen Brief ans Wasserwirtschaftsamt Weilheim, das Landratsamt Starnberg sowie die Gemeinden Wörthsee und Seefeld hat Schorn einen 13 Punkte umfassenden Fragenkatalog auf den Weg gebracht. Hinterfragt wird unter anderem, warum die verantwortlichen Ämter und Behörden nach dem Ölunfall weder Gutachter noch Experten zurate gezogen haben.
Zwar habe man unmittelbar nach dem Unfall einen Großteil des Öls durch Sperren, Chemikalien und Teppiche binden können. Durch nachfolgenden Starkregen aber sollen ölhaltige Grassoden und Schnittreste vom Bachrand weiterhin in den See gespült worden sein. Die Arbeiten seien „schlampig durchgeführt“ worden, schreibt Schorn.
Zudem sei abgesunkener Ölschlamm auf dem Bachgrund, an den Bachrändern und im Mündungsbereich zum See nicht abgesaugt worden. „Es tauchen auch vier Wochen nach dem Unfall immer noch Ölblasen im Bach auf“, heißt es im Schreiben. Eine Passantin berichtet, es läge „dieser Hafengeruch in der Luft“, das Wasser rieche leicht nach Altöl. Im Mündungsbereich des Bachs bilde sich zuweilen schwarzer Schaum. Womöglich sei auch nicht abgebauter Ölschlamm in tiefere Bereiche gespült worden. Ohnehin ist laut Schorn unklar, wie viel Öl tatsächlich in den Wörthsee gelaufen ist.
Kritisch hinterfragt Schorn, warum die Beteiligten des Vorfalls die „Darstellung des Ablaufs“ geändert haben. Zunächst hieß es, dass ein Mitarbeiter der Entsorgungsfirma, die im Auftrag der Gemeinde Wörthsee einen Ölabscheider der Feuerwehr reinigte, die Flüssigkeit „versehentlich in den falschen Gully gekippt“ habe. Später aber sei behauptet worden, der Mitarbeiter sei „in Stress geraten“. Der Sammelbehälter soll übergelaufen und das Ölgemisch direkt in den Regengully gelaufen sein. Der BN will nun wissen, ob das Wasserwirtschaftsamt gegen die Firma wegen fahrlässiger Verunreinigung eines Badegewässers eine Klage nach Umweltschadensrecht anstrengt. Andernfalls müssten die Steuerzahler, nicht aber der Verursacher des Ölunfalls, die Kosten der Beseitigung zahlen.
Das Landratsamt weist den Vorwurf der Verharmlosung und Vertuschung entschieden zurück. Die Behörden hatten nach Abbau der Ölsperren erklärt, dass „das Wasser im See als auch im Bach klar und ohne sichtbare Verschmutzung“ sei. Bei einer Begehung des Bachlaufs seien im Böschungsbereich nur noch „sehr leichte Verunreinigung sichtbar“ gewesen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht galt der Ölunfall damit als beendet. Barbara Beck, Sprecherin des Landratsamtes, betonte, man werde alle im BN-Schreiben genannten Punkte prüfen. Nach Abschluss der Befragungen werde das Landratsamt das BN-Schreiben beantworten.