Weßling/Wörthsee:Gericht: Enteignung von Wörthsee ist rechtens

Für den Weßlinger Bürgermeister Michael Muther ist es eine große Genugtuung. Die Besitzeinweisung, also die vorübergehende Enteignung eines Wörthseer Grundstücks für den Bau der Weßlinger Umfahrung, war nach seinen Angaben rechtens. Das Verwaltungsgericht München habe das Landratsamt Starnberg in seiner Handlungsweise bestätigt. Es hatte die Besitzeinweisung auf Antrag von Weßling veranlasst. Eine Urteilsbegründung wird in der kommenden Woche erwartet. Muther sprach von "Tenor". Der Sache war ein heftiger Streit zwischen Weßling und Wörthsee vorangegangen. Die Wörthseer wollten das Areal nicht verkaufen, das Weßling dringend für seine Straße brauchte.

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